Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 1

Den Mitgliedern des Kreisausschusses liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage mit Darstellung des Umstufungskonzeptes vor. Mit den Umstufungen wird der Entwicklung und verkehrlichen Bedeutung der einzelnen Straßenzüge in Herzogenaurach nach Bau der Nordumgehung und der schon vor Jahren erfolgten Umstufung der Hauptstraße Rechnung getragen.

 


Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Kreistag nimmt, soweit es den Landkreis Erlangen-Höchstadt nur nachrichtlich betrifft, Kenntnis von dem mit der Stadt Herzogenaurach, dem Staatlichen Bauamt Nürnberg und dem Landkreis Erlangen-Höchstadt erarbeiteten Umstufungskonzept.

 

Einer Abstufung des Straßenzuges Hans-Maier-Straße (Teilstück) im Bereich zwischen der Bahnhofstraße (ERH 14) und der Ansbacher Straße (ERH 14) von einer Staatsstraße (bisher St 2244) zu einer Kreisstraße (künftig ERH 14)wird zugestimmt.

 

Der Freistaat Bayern (Staatliches Bauamt Nürnberg) erstattet dem Landkreis die Aufwendungen für die Sanierungsmaßnahmen im abzustufenden Streckenabschnitt.

 

Die Umstufung wird erst nach Abschluss der entsprechenden Vereinbarungen mit der Stadt Herzogenaurach und dem Freistaat Bayern wirksam. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Vereinbarung abzuschließen.