Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 1

Den Mitgliedern im Kreisausschuss liegen zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage, die Zweckvereinbarung mit der Stadt Höchstadt a. d. Aisch vom 24.09.2014 sowie das Schreiben der Stadt Höchstadt a. d. Aisch vom 17.09.2015 mit einem Änderungsvorschlag zur Zweckvereinbarung vor. Der Niederschrift ist der Änderungsvorschlag der Zweckvereinbarung nochmals als Anlage beigefügt.

 

Landrat Tritthart erklärt, zum Zeitpunkt des Abschlusses der Zweckvereinbarung lag eine Kostenschätzung vor. Auf der Grundlage der nunmehr vorliegenden aktuellen und geprüften Kostenberechnung ist von höheren Gesamtkosten auszugehen. Mit dem Änderungsvorschlag der Stadt Höchstadt a. d. Aisch vom 17.09.2015 soll die bestehende Zweckvereinbarung der aktuellen Kostenentwicklung angepasst werden. Weiterhin wird auf Wunsch der Schulleitung ergänzend zur ursprünglichen Planung ein gedeckter Übergang zwischen Gymnasium und Zweifachsporthalle vorgesehen, für die derzeit die Detailplanung und –abstimmung erfolgt. Diese Maßnahme ist von der Zweckvereinbarung nicht erfasst und fällt vollständig in die Kostenträgerschaft des Landkreises.

 

Die anschließende Beschlussfassung erfolgt ohne Beteiligung des Bürgermeisters der Stadt Höchstadt a. d. Aisch, Kreisrat Brehm.


Dem Kreistag wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Landkreis Erlangen-Höchstadt beschließt die dem Schreiben der Stadt Höchstadt a. d. Aisch vom 17.09.2015 beigefügte Änderung von § 2 Abs. 2 der Zweckvereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Zweifachsporthalle mit Einrichtungen für die Ganztagsbetreuung der Ritter-von-Spix-Mittelschule Höchstadt a. d. Aisch im Bereich des Gymnasiums und der Mittelschule.