Sitzung: 16.01.2015 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0, Anwesend: 54
Den Mitgliedern des Kreistages wurde mit der Beschlussvorlage der Entwurf einer „Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid für den Landkreis Erlangen-Höchstadt (LKr-BBS)“ zur Verfügung gestellt. Landrat Tritthart weist auf die mit der Tischvorlage vorgeschlagene Modifikation des § 10 hin, wonach für die Bestellung des Abstimmungsleiters die Regelung des Gemeinde-Landkreis-Wahlgesetzes (GLKrWG) aufgenommen werden sollte. Weiterhin ist in § 33 der Tag des Inkrafttretens zu ergänzen.
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Der Landkreis Erlangen-Höchstadt erlässt die als Anlage beigefügte „Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid für den Landkreis Erlangen-Höchstadt (LKr-BBS)“ mit folgender Fassung der §§ 10 und 33:
„§ 10
Abstimmungsleiter
Die Bestellung des Abstimmungsleiters bestimmt sich nach Art. 5 GLKrWG sinngemäß.“
„§ 33
Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.“
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Der Landkreis Erlangen-Höchstadt erlässt die als Anlage beigefügte „Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid für den Landkreis Erlangen-Höchstadt (LKr-BBS)“ mit folgender Fassung der §§ 10 und 33:
„§ 10
Abstimmungsleiter
Die Bestellung des Abstimmungsleiters bestimmt sich nach Art. 5 GLKrWG sinngemäß.“
„§ 33
Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.“