Sitzung: 16.01.2015 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0, Anwesend: 54
Der Kreistag beschließt für die Durchführung des o.g. Bürgerentscheids/“Kreistagsbegehren“ folgende Verfahrensregelung:
Als Abstimmungsleiterin wird die Sachgebietsleiterin des Sachgebiets Kommunale Angelegenheiten, Angela Daut-Schem, bestellt. Zum stellvertretenden Abstimmungsleiter wird der stellvertretende Leiter des Sachgebiets Kommunale Angelegenheiten, Markus Vogel, bestellt.