Sitzung: 16.01.2015 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0, Anwesend: 54
Landrat Tritthart erklärt, für den Fall eines Stichentscheids hat der Kreistag nach Art. 12 a Abs. 11 der Landkreisordnung eine Stichfrage zu beschließen. Die Stichfrage wurde in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken formuliert. Der Wortlaut ist in der Tischvorlage enthalten. Auf Nachfrage von Kreisrat Brehm zur Reihenfolge der Fragestellung auf dem Stimmzettel, erläutert Landrat Tritthart, diese sei entsprechend der unter Tagesordnungspunkt 5 zu beschließenden Satzung vorgeschlagen worden. |
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Der Kreistag beschließt für den Fall eines Stichentscheids folgende Stichfrage:
Werden die bei Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit ja beantwortet:
Welche Entscheidung soll dann gelten?
Bürgerentscheid 1
(„Kreistagsbegehren“ für die StUB) Mitwirkung des Landkreises Erlangen-Höchstadt am
Zweckverband Stadt-Umland-Bahn |
Bürgerentscheid 2 (Bürgerbegehren gegen die
StUB) Keine
Beteiligung des Landkreises Erlangen-Höchstadt am Projekt StUB |