Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 12, Anwesend: 56

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen den Mitgliedern des Kreistages eine Tischvorlage sowie der gemeinsame Antrag der CSU- und SPD-Kreistagsfraktion zur Änderung der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger Kreisbürger vor.

 

Herr Landrat Tritthart erklärt dazu, der Kreisausschuss habe in seiner Sitzung am 15.12.2014 einen Empfehlungsbeschluss gefasst, die Satzung entsprechend dem gemeinsamen Antrag  der CSU-/SPD-Kreistagsfraktion zu ändern mit dem Auftrag an die Verwaltung, eine entsprechende Änderungssatzung vorzubereiten. Diese liege nunmehr als Tischvorlage vor.

 

Kreisrat Hirschmann merkt an, er hätte es sinnvoll gefunden, wenn in dieser Angelegenheit ein Gespräch mit sämtlichen Fraktionssprechern erfolgt wäre. Er fragt nach, wie die Änderung der Satzung insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Nachweise konkret umgesetzt werden solle.

 

Kreisrat Nussel verweist auf eine Anregung aus dem Rechnungsprüfungsausschuss die Sitzungsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Kreisräte betreffend. Auch deshalb sei man tätig geworden.

 

Kreisrat Brehm erklärt, grundsätzlich könne man der Satzungsänderung zustimmen. Die Handhabung solle pragmatisch geregelt werden.

 

Kreisrat Hänjes führt aus, man habe die Fraktionssprecher mehrfach informiert. Nun habe man eine klarere und bessere Formulierung. Nachweise seien ferner schon immer erforderlich gewesen.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger Kreisbürger

 

Vom 19.12.2014

 

 

Der Landkreis Erlangen-Höchstadt erlässt aufgrund der Art. 14 a Abs. 1 und Art. 17 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO) folgende

 

Satzung:

 

§ 1

 

 

Die Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger Kreisbürger vom 09.06.2008 wird wie folgt geändert:

 

§ 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

Außerdem erhalten die in Fraktionen zusammengeschlossenen Kreistagsmitglieder für Sitzungen der Fraktionen ein Sitzungsgeld in Höhe von 62,68 Euro. Dieses Sitzungsgeld wird für maximal 15 Fraktionssitzungen pro Kalenderjahr gewährt. Der Kreistag kann die Notwendigkeit weiterer Fraktionssitzungen in einem Kalenderjahr durch Beschluss und mit Anspruch auf Sitzungsgeld feststellen. Die Wegstreckenentschädigung bemisst sich nach Abs. 2.

 

Als Fraktion gelten die im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen mit mindestens zwei Mitgliedern.

 

 

§ 1 Abs. 4  Satz 3 und 4 erhält folgende Fassung:

 

 

-     Selbständig tätige Kreisräte,

 

-     sowie Kreisräte, denen sonst im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil durch die Teilnahme an einer Sitzung entsteht, der in der Regel nur durch Nachholen versäumter Arbeit oder Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann,

 

erhalten auf Antrag eine Entschädigung in Höhe von 26,73 Euro je volle Stunde Sitzungsdauer in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr. Die Anspruchsvoraussetzungen sind jeweils nachzuweisen.

 

§ 2

 

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.

 

 

Erlangen,

 

 

 

Alexander Tritthart

Landrat