Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Den Mitgliedern des Kreisausschusses stehen eine Sitzungsvorlage sowie der Entwurf der Kreuzungsvereinbarung mit Anlagen zur Verfügung.

 

Auf Nachfrage erläutert Beschäftigter Geyer, der Geh- und Radweg zu den mittig gelegenen S-Bahn-Gleisen werde sowohl über eine Treppe als auch einen Aufzug geführt. Diese barrierefreie Planung wurde auf Initiative des Landkreises für dessen Zuständigkeitsbereich nachträglich in die Planung aufgenommen. Parkplätze sind nicht Gegenstand der Vereinbarung mit dem Landkreis sondern fallen in den Zuständigkeitsbereich der DB Netz AG und der Gemeinde Bubenreuth. Dem Landkreis stehen in diesem Bereich keine größeren eigenen Grundstücksflächen zur Verfügung.

 

Nach Zustimmung des Gremiums erteilt Landrat Tritthart Kreisrätin Weis, die nicht Mitglied im Kreisausschuss ist, das Wort. Kreisrätin Weis schildert eigene Erfahrungen und die ihrer Ansicht nach unzureichende Kapazität des Pendlerparkplatzes. Hier sollte durch geeignete Maßnahmen (z.B. mit Hilfe der Tarifgestaltung) unbedingt Abhilfe geschaffen werden.

 

 


Der Kreissauschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Der Kreisausschuss ist mit der vorliegenden Kreuzungsvereinbarung einverstanden. Die Verwaltung wird beauftragt die Vereinbarung abzuschließen.

 

Die Kosten der reinen Brückenbaumaßnahme betragen voraussichtlich rd. 3.397.000,00 € und werden in voller Höhe von der DB Netz AG getragen.

 

Die Kosten für Maßnahmen an den Leitungen von Dritten in Höhe von insgesamt   225.000,00 € sind durch die Leitungsträger selbst zu tragen. Auf den Landkreis entfallen davon voraussichtlich ca. 50.000,00 € für die Verlegung/ Anpassung der Leitungen und des Geh- und Radweges von § 2 Absatz 1 Buchstaben f und k. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen unter HHSt. 0.6501.5131 zur Verfügung.