Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3, Anwesend: 12

Den Mitgliedern des Kreisausschusses liegt der gemeinsame Antrag der CSU- und SPD-Kreistagsfraktion vom 27.11.2014 zur Änderung der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger Kreisbürger vom 09.06.2008 vor.

 

Landrat Tritthart erklärt, die Regelung zur Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Kreisrätinnen und Kreisräte ist entsprechend Art. 14 a Landkreisordnung (LKrO) in einer Satzung geregelt. Bei Annahme des vorliegenden Antrages müsse ein Empfehlungsbeschluss an den Kreistag zum Erlass einer entsprechenden Änderungssatzung gefasst werden.

 

Wegen der bestehenden unterschiedlichen Satzungsregelungen auch in anderen Landkreisen spricht sich Kreisrat Hirschmann dafür aus, die Grundstruktur der Satzung zu überarbeiten z.B. die Entschädigung der Fraktionen oder etwa die Gewährung einer Technikpauschale zu prüfen.

 

Auf Nachfrage aus dem Gremium erläutert Verwaltungsdirektor Sperber, es gebe bayernweit unterschiedliche Regelungen zur Entschädigung. Hier lasse Art. 14 a LKrO eine weitgehende Gestaltungsmöglichkeit. Während in größeren Städten die Entschädigung über die Gewährung von Pauschalen überwiegt, wird bei den Landkreisen eher sitzungsbezogen entschädigt. Die im Landkreis gültige Satzung sei über viele Jahre entstanden und fortgeschrieben worden. Grundsätzlich werden bei der Gewährung von Ersatzleistungen drei Anspruchsgruppen unterschieden: Lohn- und Gehaltsempfänger, selbständig Tätige und andere Personen, denen sonst im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil durch die Teilnahme an Sitzungen entsteht, die in der Regel nur durch Nachholen versäumter Arbeit oder der Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann. Die jeweiligen unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen müssen nachgewiesen werden. Die Fraktionsvorsitzenden erhalten eine monatliche Grundentschädigung sowie eine weitere Entschädigungen nach der Anzahl der Fraktionsmitglieder.

 


Nach kurzer Diskussion lässt Landrat Tritthart über den gemeinsame Antrag der CSU- und SPD-Kreistagsfraktion vom 27.11.2014 abstimmen, in die Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger Kreisbürger vom 09.08.2008 folgenden Wortlaut in § 1 Abs. 4 Sätze 3 und 4 einzuarbeiten:

 

„- Selbständig tätige Kreisräte,

 

-     sowie Kreisräte, denen sonst im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil durch die Teilnahme an einer Sitzung entsteht, der in der Regel nur durch Nachholen versäumter Arbeit oder Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann,

 

erhalten auf Antrag eine Entschädigung von 26,73 € je volle Stunde Sitzungsdauer in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr.

 

Die Anspruchsvoraussetzungen sind jeweils nachzuweisen.“

 

Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger Kreisbürger entsprechend dem gemeinsamen Antrag der CSU-/SPD-Kreistagsfraktion vom 27.11.2014 zu ändern.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Kreistagssitzung eine entsprechende Änderungssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.