Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses liegt eine Sitzungsunterlage mit dem Haushaltsplanentwurf des Amtes für Kinder, Jugend und Familie für das Jahr 2015 vor.

In seiner Rede zum Haushaltsplanentwurf des Amtes für Kinder, Jugend und Familie fasst Landrat Tritthart die wesentlichen Eckpunkte zusammen. Der für das Haushaltsjahr 2015 veranschlagte Zuschussbedarf übersteige den des Vorjahres um insgesamt 658.000 €. Die Erhöhung basiere im Wesentlichen auf Ausgabensteigerungen im Bereich der Eingliederungshilfen für seelisch Behinderte und für die bei der Personalkostenplanung zu berücksichtigenden Tariferhöhungen bei allen ambulanten und stationären Hilfen. Für die Umsetzung des Inklusionsauftrages seien  für das kommende Jahr Kosten in Höhe von 570.000 € veranschlagt. Erfreulich sei die Tatsache, dass sich die Ausgaben für Heimerziehung voraussichtlich weiter reduzieren werden. Dies habe seinen Grund im vorrangigen Einsatz ambulanter Hilfen und der Vollzeitpflege.  Die Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen verursache eine Steigerung im Jugendhilfeetat in den Ausgaben und Einnahmen um jeweils 949.000 €. Nicht eingeschränkt werden sollen jedoch die nach wie vor wichtigen Präventionsangebote. Vielmehr gelte es, diese punktuell bedarfsgemäß zu erweitern, z. B. die Familienbildung und Familienstützpunkte, die geschlechtspezifische Jugend- und Demokratiearbeit.

Wichtiges Ziel sei weiterhin die frühzeitige Unterstützung und Entlastung der Familien durch geeignete Angebote und Aktivitäten für den Familienalltag,  für die der Landkreis bereits jetzt bayernweit hohe Anerkennung genießt. Sowohl die Qualitätsentwicklung und die systematische Konzeptionierung einzelner Aufgabenbereiche als auch die kontinuierliche Vor-und Nachbereitung sowie Evaluierung von Projekten und Aktivitäten  bilden Schwerpunkte der künftigen Arbeit.

Abschließend dankt Landrat Tritthart allen für die Jugendhilfe Verantwortlichen, insbesondere auch der Verwaltung und den sozialen Trägern, für deren erfolgreiches Wirken zum Wohl der Kinder, Jugendlichen und Familien im Landkreis.

In der anschließenden Beratung befürworten die Vertreter der einzelnen Kreistagsfraktionen übereinstimmend den vorgelegten Haushaltsplanentwurf. Dabei wird betont, dass die Präventionsarbeit  wichtig und lohnenswert  sei und nicht eingeschränkt werden sollte. Weiterhin müsse wohl damit gerechnet werden, dass auf den Landkreis bei der Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger 


 

Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf des Haushaltsplans 2015 - Teil aus Einzelplan 4 - wird zugestimmt.  Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag die Annahme wie er Gegenstand der Beratungen war.