Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Leiterin des Amtes für Kinder, Jugend und Familie Krahmer sowie der Jugendhilfeplaner Beschäftigter Hladik informieren im Rahmen einer Präsentation über die Fall- und Kostenentwicklung der Jugendhilfe. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Im Wesentlichen werden sowohl die Ausgabensteigerung als auch die Entwicklung des Zuschussbedarfes in den letzten Jahren dargestellt. Die kontinuierliche jährliche Steigerung des Zuschussbedarfs um durchschnittlich 7,5 % war notwendig, um die vielfältigen gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben in der Jugendhilfe erfüllen zu können.  Allein den Ausgaben für die Eingliederung seelisch Behinderter in Höhe von rund 3,2 Mio. € stehen lediglich Einnahmen in Höhe von rund 870.000 € gegenüber. Dieser Haushaltsansatz  bildet ¼ des gesamten Jugendhilfeetats. Entlastungen von Bund und Land sind hierzu bisher nicht erfolgt. Erläutert werden zudem tarifliche Anpassungen und gesetzliche Vorgaben am Beispiel der sozialpädagogischen Familienhilfe und der Inklusion. Neu hinzugekommenen ist der gesetzliche Auftrag der Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen (Flüchtlingen) gegen staatliche Kostenerstattung. Nicht beeinflussbar ist die Entwicklung von Zu- und Wegzügen. Diese können jedoch wesentliche Auswirkungen auf die Ausgabenentwicklung haben z. B. bei Fall- und Kostenübernahmen für stationäre Hilfen (z. B. Heimunterbringungen). Insgesamt muss davon ausgegangen werden, dass ca.    90 % der Kosten des Jugendhilfeetats nicht direkt beeinflussbar sind. Davon ausgenommen ist lediglich der Ansatz für präventive Maßnahmen. Obwohl deren Erfolg nur schwer monetär beleg- und bezifferbar ist, sollte am weiteren Ausbau präventiver und ambulanter Angebote sowie Früher Hilfen gearbeitet werden.

 

Im Rahmen der Beratung teilt Beschäftigte Krahmer auf Nachfrage mit, dass der Landkreis für die Kosten der Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Vorleistung treten muss. Nach derzeitigem Sachstand erfolgt in Bayern die Kostenerstattung über die Bezirke. Indirekt sind deshalb die Landkreise über die Bezirksumlage beteiligt.

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nehmen die Information zur Kenntnis.