Sitzung: 13.11.2014 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Die Leiterin des Amtes für Kinder, Jugend und Familie Krahmer sowie der
Jugendhilfeplaner Beschäftigter Hladik informieren im Rahmen einer Präsentation
über die Fall- und Kostenentwicklung der Jugendhilfe. Die Präsentation ist der
Niederschrift als Anlage beigefügt. Im Wesentlichen werden sowohl die
Ausgabensteigerung als auch die Entwicklung des Zuschussbedarfes in den letzten
Jahren dargestellt. Die kontinuierliche jährliche Steigerung des
Zuschussbedarfs um durchschnittlich 7,5 % war notwendig, um die vielfältigen
gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben in der Jugendhilfe erfüllen zu können. Allein den Ausgaben für die Eingliederung
seelisch Behinderter in Höhe von rund 3,2 Mio. € stehen lediglich Einnahmen in
Höhe von rund 870.000 € gegenüber. Dieser Haushaltsansatz bildet ¼ des gesamten Jugendhilfeetats.
Entlastungen von Bund und Land sind hierzu bisher nicht erfolgt. Erläutert
werden zudem tarifliche Anpassungen und gesetzliche Vorgaben am Beispiel der
sozialpädagogischen Familienhilfe und der Inklusion. Neu hinzugekommenen ist
der gesetzliche Auftrag der Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen
(Flüchtlingen) gegen staatliche Kostenerstattung. Nicht beeinflussbar ist die
Entwicklung von Zu- und Wegzügen. Diese können jedoch wesentliche Auswirkungen
auf die Ausgabenentwicklung haben z. B. bei Fall- und Kostenübernahmen für
stationäre Hilfen (z. B. Heimunterbringungen). Insgesamt muss davon ausgegangen
werden, dass ca. 90 % der Kosten des Jugendhilfeetats nicht direkt
beeinflussbar sind. Davon ausgenommen ist lediglich der Ansatz für präventive
Maßnahmen. Obwohl deren Erfolg nur schwer monetär beleg- und bezifferbar ist,
sollte am weiteren Ausbau präventiver und ambulanter Angebote sowie Früher
Hilfen gearbeitet werden.
Im Rahmen der Beratung teilt Beschäftigte Krahmer auf Nachfrage mit,
dass der Landkreis für die Kosten der Unterbringung unbegleiteter
minderjähriger Flüchtlinge in Vorleistung treten muss. Nach derzeitigem
Sachstand erfolgt in Bayern die Kostenerstattung über die Bezirke. Indirekt
sind deshalb die Landkreise über die Bezirksumlage beteiligt.
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nehmen die Information zur
Kenntnis.