Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses liegen zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsunterlage sowie ein Antrag von Kreisrätin Müller-Schimmel und Kreisrat Wolfgang Hirschmann vom 28.10.2014 zur finanziellen Entschädigung in der Kindertagespflege vor. Beide Unterlagen werden ergänzt durch Tischvorlagen, die dieser Niederschrift als Anlagen beigefügt sind.

 

Landrat Tritthart erläutert, aufgrund einer neu vorliegenden Verwaltungsinformation des Bayer. Landkreistages werden die Entgelte der Kindertagespflege für die inklusive Kindertagespflege/Kinder mit Behinderung sowie der Mehrbetrag hierfür in einer gesonderten Tabelle (s. Anlage 2) transparent und nachvollziehbar ausgewiesen, um etwaige Erstattungsprobleme bei der Refinanzierung zu vermeiden. Der Beschlussvorschlag ist insoweit um die Anlage 2 zu ergänzen.

 

Weiterhin geht Landrat Tritthart auf den vorliegenden Antrag ein, die finanzielle Entschädigung in der Kindertagespflege an das in der Stadt Erlangen gewährte Entgelt anzupassen. Dabei macht Landrat Tritthart deutlich, dass der vom Landkreis gewährte Betrag in Höhe von 3,90 € deutlich über den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände (3,52 €) und auch der Entgelte der benachbarten Landkreise liegt. Darüber hinaus wurde die Anpassung der Tagespflegeentgelte in der vorliegenden Höhe im Unterausschuss Jugendhilfeplanung bereits einstimmig zur Annahme empfohlen.

 

Kreisrätin Müller-Schimmel erklärt, es sollte ihrer Ansicht nach eine Anpassung an den in der Stadt Erlangen gewährten Betrag von 4,00 € erfolgen. Tagespflegeplätze stellen ein wichtiges Angebot für Eltern dar. Die Entgeltdifferenz zwischen Landkreis und Stadt sei nicht mit geringeren Lebenshaltungskosten oder Mieten zu begründen.

 

Zu der in der anschließenden Beratung geäußerten Ansicht, die Mehrkosten seien vertretbar, weist Landrat Tritthart auf die im Haushaltsentwurf 2015 notwendige Steigerung des Haushaltsansatzes für das Amt für Kinder, Jugend und Familie um  rund 660.000 € im Vergleich zum Vorjahr hin. Die Bedeutung der Arbeit  in der Kindertagespflege und der Kinderbetreuung überhaupt werde nicht verkannt. Trotzdem liege der Betrag von 3,90 € bereits deutlich über den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände. Von Seiten des Kinderschutzbundes – Kreisverband Erlangen e.V. äußert Frau Kordes die Ansicht, die bestehende Entgeltregelung sei ausreichend,  unabhängig von der Grundsatzfrage einer angemessenen Vergütung für die Kinderbetreuung.

 

Landrat Tritthart lässt anschließend über den Antrag der Kreisräte Müller-Schimmel und Hirschmann vom 28.10.2014 abstimmen, die in der Stadt Erlangen übliche Höhe der Vergütung in der Kindertagespflege im Landkreis zu übernehmen.

 

Der Antrag wird mehrheitlich mit 2:10 Stimmen abgelehnt.

 

Anschließend fasst der Jugendhilfeausschuss folgenden Beschluss:

 


Die Kindertagespflegeentgelte (einschließlich Elternbeiträge) werden vorbehaltlich des ab 01.01.2015 vom Bayerischen Sozialministerium festgelegten Basiswertes bzw. geltenden Mindestbeitrags in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 01.01.2015 im Landkreis Erlangen-Höchstadt gemäß der als Anlage 1 und 2 beigefügten Buchungstabellen für die Kindertagespflege festgesetzt.