Beschluss: zur Kenntnis genommen

Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsunterlage zusammen mit der Konzeption der Jugendhilfe im Strafverfahren Erlangen-Höchstadt übersandt.

 

Die Jugendhilfe im Strafverfahren vertritt als Beteiligte im Strafverfahren bei Jugendlichen und jungen Heranwachsenden die Jugendhilfeseite. Dies betrifft Jugendliche und junge Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren, die strafrechtlich in Erscheinung treten und somit die Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren auslösen. Für die Betreuung und Gewährung von Hilfen nach dem SGB VIII ist die Altersgruppe der 14 bis 27-Jährigen eingeschlossen. Wichtiges Ziel der vorliegenden Konzeption ist die Anpassung und fachliche Fortentwicklung der Vorgehensweisen an die aktuellen fachspezifischen Erkenntnisse und die Darstellung von Handlungsleitlinien. Besonderes Gewicht wurde hierbei auf die Beschreibung der jugendhilfespezifischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen gelegt.

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nehmen die Information zur Kenntnis.