Sitzung: 13.11.2014 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wurde zu diesem Tagesordnungspunkt
eine Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt.
Landrat Tritthart erklärt, der Landkreis hat, dank der guten
Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, die Einrichtung einer Erstaufnahmestelle
für Asylbewerber am Staatl. Beruflichen Schulzentrum in Herzogenaurach, mit
insgesamt bis zu 150 Plätzen, schnell bewältigen können. Die dort Untergebrachten
wechseln ca. alle 2 bis 4 Wochen. Danach folgt eine dezentrale Unterbringung.
Im Landkreis sind dezentral in Wohnungen, Häusern und Containern für einen längerfristigen
Aufenthalt 380 Asylbewerber unterzubringen. Die Mindestverteilerquote wird vom
Landkreis erst erfüllt, wenn noch 90 Personen untergebracht wurden. Hinzu kommt
jetzt zusätzlich noch die Unterbringung von unbegleiteten Jugendlichen. Auch
diese werden nunmehr über einen Verteilerschlüssel auf die Landkreise und
kreisfreien Städte in Bayern verteilt. Bis Ende 2015 werden dem Landkreis, bei
gleichbleibender Entwicklung, voraussichtlich bis zu 60 unbegleitete
Jugendliche zugewiesen. Dies erfordert eigene, geeignete Unterbringungsmöglichkeiten
mit Betreuung. Landrat Tritthart bittet auch hierfür alle Beteiligten um eine
gute und förderliche Zusammenarbeit, um geeignete Lösungen zu finden. Er appelliert,
trotz der bereits bestehenden Bemühungen der Bürgermeister, nochmals
nachdrücklich, geeignete Objekte bzw. leerstehende Immobilien zur Verfügung zu
stellen und mitzuteilen. Fraglich sei nach Ansicht von Landrat Tritthart, ob
von staatlicher Seite ausnahmslos alle Kosten erstattet werden. Die Landräte
sind diesbezüglich über den Bayer. Landkreistag aktiv geworden. Auch wenn es
zur Kostenübernahme bisher nur mündliche Zusagen des Staates gebe, sei die
Unterbringung der unbegleiteten Jugendlichen eine vordringliche Aufgabe. Regierungsdirektor
Fischer verweist nochmals auf die vorgesehene Kostenerstattung durch die
Bezirke und der möglichen Auswirkung auf die Bezirksumlage.
Im Anschluss erläutern die Beschäftigten Krahmer und Hladik anhand einer
Präsentation die rechtlichen Rahmenbedingungen und den Sachstand zur
Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger. Diese haben einen Anspruch auf
Inobhutnahme und nach der UN-Kinderrechtskonvention auch ein Recht auf
Entwicklung. Eine Kindeswohlgefährdung wird bereits aufgrund der Tatsachen,
dass es sich um Minderjährige handelt,
die unbegleitet sind, angenommen.
Aus dem Gremium wird die rechtliche Begleitung von minderjährigen
Jugendlichen im Asylverfahren als Problem geschildert, insbesondere, wenn diese
mit Vollendung des 18. Lebensjahres, plötzlich auf sich allein gestellt, als
„normale“ Asylbewerber gelten.
Landrat Tritthart bittet abschließend, bei jeder Gelegenheit um
Verständnis in der Bevölkerung zu werben. Auch sähen die Landräte dringend die
Notwendigkeit, die stark in die Pflicht genommenen Ehrenamtlichen zu
unterstützen und zu entlasten.
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nehmen die Informationen zur
Kenntnis.