Beschluss: zur Kenntnis genommen

Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt.

 

Landrat Tritthart erklärt, der Landkreis hat, dank der guten Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, die Einrichtung einer Erstaufnahmestelle für Asylbewerber am Staatl. Beruflichen Schulzentrum in Herzogenaurach, mit insgesamt bis zu 150 Plätzen, schnell bewältigen können. Die dort Untergebrachten wechseln ca. alle 2 bis 4 Wochen. Danach folgt eine dezentrale Unterbringung. Im Landkreis sind dezentral in Wohnungen, Häusern und Containern für einen längerfristigen Aufenthalt 380 Asylbewerber unterzubringen. Die Mindestverteilerquote wird vom Landkreis erst erfüllt, wenn noch 90 Personen untergebracht wurden. Hinzu kommt jetzt zusätzlich noch die Unterbringung von unbegleiteten Jugendlichen. Auch diese werden nunmehr über einen Verteilerschlüssel auf die Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern verteilt. Bis Ende 2015 werden dem Landkreis, bei gleichbleibender Entwicklung, voraussichtlich bis zu 60 unbegleitete Jugendliche zugewiesen. Dies erfordert eigene, geeignete Unterbringungsmöglichkeiten mit Betreuung. Landrat Tritthart bittet auch hierfür alle Beteiligten um eine gute und förderliche Zusammenarbeit, um geeignete Lösungen zu finden. Er appelliert, trotz der bereits bestehenden Bemühungen der Bürgermeister, nochmals nachdrücklich, geeignete Objekte bzw. leerstehende Immobilien zur Verfügung zu stellen und mitzuteilen. Fraglich sei nach Ansicht von Landrat Tritthart, ob von staatlicher Seite ausnahmslos alle Kosten erstattet werden. Die Landräte sind diesbezüglich über den Bayer. Landkreistag aktiv geworden. Auch wenn es zur Kostenübernahme bisher nur mündliche Zusagen des Staates gebe, sei die Unterbringung der unbegleiteten Jugendlichen eine vordringliche Aufgabe. Regierungsdirektor Fischer verweist nochmals auf die vorgesehene Kostenerstattung durch die Bezirke und der möglichen Auswirkung auf die Bezirksumlage.

 

Im Anschluss erläutern die Beschäftigten Krahmer und Hladik anhand einer Präsentation die rechtlichen Rahmenbedingungen und den Sachstand zur Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger. Diese haben einen Anspruch auf Inobhutnahme und nach der UN-Kinderrechtskonvention auch ein Recht auf Entwicklung. Eine Kindeswohlgefährdung wird bereits aufgrund der Tatsachen, dass es sich um Minderjährige handelt,  die unbegleitet sind, angenommen.

 

Aus dem Gremium wird die rechtliche Begleitung von minderjährigen Jugendlichen im Asylverfahren als Problem geschildert, insbesondere, wenn diese mit Vollendung des 18. Lebensjahres, plötzlich auf sich allein gestellt, als „normale“ Asylbewerber gelten.

 

Landrat Tritthart bittet abschließend, bei jeder Gelegenheit um Verständnis in der Bevölkerung zu werben. Auch sähen die Landräte dringend die Notwendigkeit, die stark in die Pflicht genommenen Ehrenamtlichen zu unterstützen und zu entlasten.

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nehmen die Informationen zur Kenntnis.