Beschluss: zur Kenntnis genommen

Den Mitgliedern des Kreisausschusses wurde eine Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt, in der basierend auf dem Antrag von Kreisrat Bachmayer vom 18.07.2014, über die Verwendung der freiwilligen Zuschüsse an die verschiedenen Naturschutzverbände sowie die Teichgenossenschaft Aischgrund in den Jahren 2012 und 2013 berichtet wird.

 

Kreisrat Bachmayer erklärt, seiner Ansicht nach solle die Teichgenossenschaft Aischgrund auf die besondere Verwendungsvorgabe, nämlich die Durchführung von Naturschutz- bzw. Artenschutzmaßnahmen, Anpachtung, Ankauf oder Pflege von Biotopflächen nochmals ausdrücklich hingewiesen werden. Exkursionen sowie Informationsveranstaltungen und Vorträge über Methoden zur Kormoranvergrämung entsprächen seiner Ansicht nach nicht dem mit der Zuschussvergabe beabsichtigten Naturschutzziel. Auf Nachfrage erläutert Beschäftigter Marabini mit Hilfe eines Kormoranmanagers werden naturschutzkonforme Maßnahmen für Teichwirte zur Kormoranvergrämung erarbeitet, um sowohl den Naturschutzzielen gerecht zu werden als auch eine wirtschaftliche Nutzung der Teichwirtschaft zu ermöglichen. Hierzu seien entsprechende Informationsveranstaltungen sachdienlich. Landrat Tritthart erklärt, der Teichgenossenschaft Aischgrund werde die besondere Verwendungsvorgabe nochmals mitgeteilt und darauf hingewiesen.

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses nehmen den Bericht zur Kenntnis.