Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Den Mitgliedern des Kreisausschusses wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Tischvorlage zur Verfügung gestellt. Diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Landrat Tritthart erklärt, entsprechend dem Nahverkehrsplan für den Landkreis Erlangen-Höchstadt  wurde für die VGN-Linie  207 der Einsatz bedarfsgesteuerter Verkehre geprüft und in Zusammenarbeit mit dem OVF ein Konzept entwickelt. Demnach würden künftig acht Fahrten, bei denen keine bzw. nur sehr wenige Fahrgäste gezählt wurden, nur dann durchgeführt, wenn diese eine Stunde vorher telefonisch oder online bestellt werden. Zusätzlich biete jedoch der OVF auch am Wochenende acht Bedarfsverkehrsfahrten an, die bisher nicht vorgesehen sind. Insgesamt würde sich daher mit Einführung des bedarfsgesteuerten Verkehrs gegenüber dem heutigen ÖPNV-Angebot eine Verbesserung ergeben. Für den Landkreis entstehen in diesem Fall nur noch Kosten für die tatsächlich durchgeführten Fahrten. Auf diese Weise könnten Kosten in Höhe von rund   40.000 € eingespart werden.

 

Im Anschluss erläutert Beschäftigter Feilbach das Konzept. Durch die Zusammenarbeit des OVF mit den örtlichen Busunternehmen Galster und Vogel werde gewährleistet, dass die Anfahrtswege gering gehalten und somit Kosten eingespart werden. Für Pendler bestehe die Möglichkeit, die Fahrten dauerhaft zu buchen und nur die Zeiten der Nichtinanspruchnahme der Fahrten mitzuteilen. Positive Erfahrungen mit bedarfsorientierten Verkehren sind aus dem Landkreis Roth bekannt. Es würde sich deshalb anbieten, bis zum Konzessionsende der Linie 207 einen Testlauf zu starten. Danach könne beurteilt werden, ob derartige Angebote auch im ländlichen Raum akzeptiert werden und dies eine Möglichkeit sei, schwach besiedelte Räume mit kleineren Fahrzeugen zu erschließen.

 

In der weiteren Beratung erklärt Kreisrat und Bürgermeister Brehm, die Entscheidung werde von seiner Seite unter der Voraussetzung begrüßt, dass für die Bürgerinnen und Bürger keine wesentlichen Nachteile eintreten. Im Bereich der Stadt Höchstadt a. d. Aisch werde derzeit ein Stadtverkehr geplant. Vor der Umsetzung der heutigen Entscheidung sollte unbedingt eine Abstimmung zwischen dem Landkreis und der Stadt Höchstadt a. d. Aisch erfolgen.

 

Auf Nachfrage vertritt Beschäftigter Feilbach die Ansicht, die eingesparten Finanzmittel sollten zu einem späteren Zeitpunkt, erst nach erfolgter Ausschreibung verschiedener Linien, gezielt für Verkehrsverbesserungsmaßnahmen eingesetzt werden.

 

Abschließend schlägt Landrat Tritthart vor, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:

 

„Vor der endgültigen Umsetzung erfolgt eine Abstimmung mit der Stadt Höchstadt a. d. Aisch.“

 

Den Mitgliedern des Kreisausschusses wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Tischvorlage zur Verfügung gestellt. Diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Landrat Tritthart erklärt, entsprechend dem Nahverkehrsplan für den Landkreis Erlangen-Höchstadt  wurde für die VGN-Linie  207 der Einsatz bedarfsgesteuerter Verkehre geprüft und in Zusammenarbeit mit dem OVF ein Konzept entwickelt. Demnach würden künftig acht Fahrten, bei denen keine bzw. nur sehr wenige Fahrgäste gezählt wurden, nur dann durchgeführt, wenn diese eine Stunde vorher telefonisch oder online bestellt werden. Zusätzlich biete jedoch der OVF auch am Wochenende acht Bedarfsverkehrsfahrten an, die bisher nicht vorgesehen sind. Insgesamt würde sich daher mit Einführung des bedarfsgesteuerten Verkehrs gegenüber dem heutigen ÖPNV-Angebot eine Verbesserung ergeben. Für den Landkreis entstehen in diesem Fall nur noch Kosten für die tatsächlich durchgeführten Fahrten. Auf diese Weise könnten Kosten in Höhe von rund   40.000 € eingespart werden.

 

Im Anschluss erläutert Beschäftigter Feilbach das Konzept. Durch die Zusammenarbeit des OVF mit den örtlichen Busunternehmen Galster und Vogel werde gewährleistet, dass die Anfahrtswege gering gehalten und somit Kosten eingespart werden. Für Pendler bestehe die Möglichkeit, die Fahrten dauerhaft zu buchen und nur die Zeiten der Nichtinanspruchnahme der Fahrten mitzuteilen. Positive Erfahrungen mit bedarfsorientierten Verkehren sind aus dem Landkreis Roth bekannt. Es würde sich deshalb anbieten, bis zum Konzessionsende der Linie 207 einen Testlauf zu starten. Danach könne beurteilt werden, ob derartige Angebote auch im ländlichen Raum akzeptiert werden und dies eine Möglichkeit sei, schwach besiedelte Räume mit kleineren Fahrzeugen zu erschließen.

 

In der weiteren Beratung erklärt Kreisrat und Bürgermeister Brehm, die Entscheidung werde von seiner Seite unter der Voraussetzung begrüßt, dass für die Bürgerinnen und Bürger keine wesentlichen Nachteile eintreten. Im Bereich der Stadt Höchstadt a. d. Aisch werde derzeit ein Stadtverkehr geplant. Vor der Umsetzung der heutigen Entscheidung sollte unbedingt eine Abstimmung zwischen dem Landkreis und der Stadt Höchstadt a. d. Aisch erfolgen.

 

Auf Nachfrage vertritt Beschäftigter Feilbach die Ansicht, die eingesparten Finanzmittel sollten zu einem späteren Zeitpunkt, erst nach erfolgter Ausschreibung verschiedener Linien, gezielt für Verkehrsverbesserungsmaßnahmen eingesetzt werden.

 

Abschließend schlägt Landrat Tritthart vor, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:

 

„Vor der endgültigen Umsetzung erfolgt eine Abstimmung mit der Stadt Höchstadt a. d. Aisch.“

 

 

 


 

Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt die von der Verwaltung beschriebene bedarfsorientierte Bedienung der im Fahrplan gelb markierten Fahrten der VGN-Linie 207 durch den OVF.

Vor der endgültigen Umsetzung erfolgt eine Abstimmung mit der Stadt Höchstadt a. d. Aisch.