Sitzung: 18.07.2014 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Den Mitgliedern des Kreisausschusses wurde
zu diesem Tagesordnungspunkt eine Tischvorlage zur Verfügung gestellt. Diese
ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Landrat Tritthart erklärt, entsprechend dem
Nahverkehrsplan für den Landkreis Erlangen-Höchstadt wurde für die VGN-Linie 207 der Einsatz bedarfsgesteuerter Verkehre
geprüft und in Zusammenarbeit mit dem OVF ein Konzept entwickelt. Demnach
würden künftig acht Fahrten, bei denen keine bzw. nur sehr wenige Fahrgäste
gezählt wurden, nur dann durchgeführt, wenn diese eine Stunde vorher
telefonisch oder online bestellt werden. Zusätzlich biete jedoch der OVF auch
am Wochenende acht Bedarfsverkehrsfahrten an, die bisher nicht vorgesehen
sind. Insgesamt würde sich daher mit Einführung des bedarfsgesteuerten
Verkehrs gegenüber dem heutigen ÖPNV-Angebot eine Verbesserung ergeben. Für
den Landkreis entstehen in diesem Fall nur noch Kosten für die tatsächlich
durchgeführten Fahrten. Auf diese Weise könnten Kosten in Höhe von rund 40.000 € eingespart werden. Im Anschluss erläutert Beschäftigter
Feilbach das Konzept. Durch die Zusammenarbeit des OVF mit den örtlichen
Busunternehmen Galster und Vogel werde gewährleistet, dass die Anfahrtswege
gering gehalten und somit Kosten eingespart werden. Für Pendler bestehe die
Möglichkeit, die Fahrten dauerhaft zu buchen und nur die Zeiten der
Nichtinanspruchnahme der Fahrten mitzuteilen. Positive Erfahrungen mit
bedarfsorientierten Verkehren sind aus dem Landkreis Roth bekannt. Es würde
sich deshalb anbieten, bis zum Konzessionsende der Linie 207 einen Testlauf
zu starten. Danach könne beurteilt werden, ob derartige Angebote auch im
ländlichen Raum akzeptiert werden und dies eine Möglichkeit sei, schwach
besiedelte Räume mit kleineren Fahrzeugen zu erschließen. In der weiteren Beratung erklärt Kreisrat
und Bürgermeister Brehm, die Entscheidung werde von seiner Seite unter der
Voraussetzung begrüßt, dass für die Bürgerinnen und Bürger keine wesentlichen
Nachteile eintreten. Im Bereich der Stadt Höchstadt a. d. Aisch werde derzeit
ein Stadtverkehr geplant. Vor der Umsetzung der heutigen Entscheidung sollte
unbedingt eine Abstimmung zwischen dem Landkreis und der Stadt Höchstadt a.
d. Aisch erfolgen. Auf Nachfrage vertritt Beschäftigter
Feilbach die Ansicht, die eingesparten Finanzmittel sollten zu einem späteren
Zeitpunkt, erst nach erfolgter Ausschreibung verschiedener Linien, gezielt
für Verkehrsverbesserungsmaßnahmen eingesetzt werden. Abschließend schlägt Landrat Tritthart vor,
den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen: „Vor der endgültigen Umsetzung erfolgt eine
Abstimmung mit der Stadt Höchstadt a. d. Aisch.“ |
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Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss: Der Kreisausschuss beschließt die von der Verwaltung beschriebene
bedarfsorientierte Bedienung der im Fahrplan gelb markierten Fahrten der
VGN-Linie 207 durch den OVF. Vor der endgültigen Umsetzung erfolgt eine Abstimmung mit der Stadt
Höchstadt a. d. Aisch. |