Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 57, Nein: 0, Anwesend: 57

Die Mitglieder des Kreistages haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Beschlussvorlage erhalten. Aus dieser ist die bisherige Vorgehensweise zu den baulichen Maßnahmen zur Strukturverbesserung und hygienischen Optimierung am Kreiskrankenhaus St. Anna in Höchstadt a. d. Aisch ersichtlich.

 

Mit Schreiben vom 02.07.2014 hat nunmehr die Regierung von Mittelfranken mitgeteilt, dass der Bayer. Ministerrat in seiner Sitzung am 01.07.2014 die Aufnahme der Baumaßnahme zur Strukturverbesserung und hygienischen Optimierung am Kreiskrankenhaus St. Anna in Höchstadt a. d. Aisch mit einem förderfähigen Kostenvolumen in Höhe von 14,15 Mio. € in das Jahreskrankenhausbauprogramm 2015 eingeplant hat. Der Gesamtkostenrahmen der Baumaßnahme beträgt 17.898.604 €. Nächste Planungsschritte sind nun die Aufstellung der Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) sowie deren Prüfung und fachliche Billigung durch die Regierung von Mittelfranken mit der Festlegung des Förderfestbetrages.

 

Die positive Entscheidung der Aufnahme der Baumaßnahme in das Jahreskrankenhausbauprogramm 2015 durch den Bayer. Ministerrat wird von den Mitgliedern des Kreistages übereinstimmend begrüßt.

 

 

 

 

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.    Vom Beschluss des Bayerischen Ministerrats über die Aufnahme in das Jahreskrankenhausbauprogramm 2015 mit einem derzeitigen Gesamtkostenrahmen in Höhe von 17.898.604 € (Stand 16.07.2014 Architekturbüro Krampe, Schmidt) und einem förderfähigen Kostenvolumen in Höhe von 14,15 Mio. Euro wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Planung erfolgt in dem Umfang, in dem die Maßnahme in ein Jahreskrankenhausbauprogramm des Freistaates Bayern aufgenommen, förderrechtlich gebilligt und nach Krankenhausfinanzierungsrecht gefördert wird.

 

3.    Die Verwaltung des Landratsamtes und die Betriebsleitung des Krankenhauses werden beauftragt, die entsprechenden Schritte zur Fortführung der Maßnahme in die Wege zu leiten und insbesondere die HU-Bau (Bau- und Ausstattungsplanung) aufzustellen und bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen.