Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

 

Die Mitglieder des Krankenhausausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt neben einer Sitzungsvorlage eine aktualisierte Tischvorlage erhalten. Darin wird geschildert, dass der Ministerrat der Bayerischen Staatsregierung die Baumaßnahme mit einem Förderbetrag von 14,15 Millionen Euro in das Jahreskrankenhausbauprogramm 2015 eingeplant hat. Dadurch können bereits im kommenden Jahr die bis dahin angefallenen förderfähigen Kosten geltend gemacht werden.

 

Landrat Tritthart zeigt sich darüber sehr erfreut. Dies sei ein wesentlicher Schritt zur Fortentwicklung des Kreiskrankenhauses St. Anna, vor allem unter dem Gesichtspunkt des nach derzeitigem Stand für den Landkreis entstehenden Eigenanteils von 3,03 Millionen Euro. Für das weitere Vorgehen, insbesondere die Vergaben der VOF-Verfahren, seien nun drei Beschlüsse erforderlich. Der konkrete Maßnahmebeschluss werde erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig.

 

Der Krankenhausausschuss empfiehlt dem Kreistag nach kurzer Aussprache folgenden Beschluss zu fassen:


1.      Vom Beschluss des Bayerischen Ministerrats über die Aufnahme in das Jahreskrankenhausbauprogramm 2015 mit einem derzeitigen Gesamtkostenrahmen in Höhe von 17.898.604 Euro (Stand 16.07.2014 Architekturbüro Krampe Schmidt) und einem förderfähigen Kostenvolumen in Höhe von 14,15 Millionen Euro wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die Planung erfolgt in dem Umfang, in dem die Maßnahme in ein Jahreskrankenhausbauprogramm des Freistaates Bayern aufgenommen, förderrechtlich gebilligt und nach Krankenhausfinanzierungsrecht gefördert wird.

 

3.      Die Verwaltung des Landratsamtes und die Betriebsleitung des Krankenhauses werden beauftragt, die entsprechenden Schritte zur Fortführung der Maßnahme in die Wege zu leiten und insbesondere die HU-Bau (Bau- und Ausstattungsplanung) aufzustellen und bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen.