Landrat Tritthart vereidigt die nicht der Vertretungskörperschaft angehörenden stimmberechtigten Mitglieder im Jungendhilfeausschuss sowie deren Stellvertreter entsprechend Art. 21 AGSG, Art. 24 Abs. 4 Satz 1 LKrO in feierlicher Form.

 

Die über die Vereidigung gefertigte Niederschrift liegt dieser Sitzungsniederschrift bei.