Sitzung: 02.07.2014 Jugendhilfeausschuss
Landrat Tritthart vereidigt die nicht der
Vertretungskörperschaft angehörenden stimmberechtigten Mitglieder im
Jungendhilfeausschuss sowie deren Stellvertreter entsprechend Art. 21 AGSG,
Art. 24 Abs. 4 Satz 1 LKrO in feierlicher Form.
Die über die Vereidigung gefertigte
Niederschrift liegt dieser Sitzungsniederschrift bei.