Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

An die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage versandt.

 

Darin wird berichtet, dass der seitens des Bayerischen Landkreistages empfohlene Beitritt zum Rahmenvertrag zur Festlegung der Entgelte im Jugendwohnen für Jugendliche, junge Volljährige und junge Menschen mit und ohne sozialpädagogischer Begleitung nach §§ 61 und 62 des Sozialgesetzbuches III rückwirkend zum 01.11.2012 im Wege einer dringlichen Anordnung gemäß Art. 34 Abs. 3 der Landkreisordnung in Verbindung mit § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse erfolgen musste, da bis zur vorgegebenen Einreichungsfrist keine Sitzung des Jugendhilfeausschusses stattfinden konnte.

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt hiervon Kenntnis.