Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Mitglieder des Kreistages haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine ausführliche Sitzungsvorlage erhalten.

 

Landrat Irlinger fasst die bisher auf der Basis des Kreistagsbeschlusses vom       21. September 2012 getroffenen Maßnahmen und die dadurch erzielten Ergebnisse zusammen. Mit dem „Ja“ zur Stadt-Umland-Bahn (StUB) sei das Ziel verbunden für deren Realisierung eine höhere staatliche Förderung zu erreichen. Bisher gebe es hierfür keine positiven Anzeichen, weder aus Berlin noch aus München. Substantielle schriftliche Antworten seien erst im Januar zu erwarten. Landrat Irlinger erklärt, er halte es für erforderlich, zu diesem Thema ein Spitzengespräch zusammen mit den beteiligten Oberbürgermeistern bei den zuständigen Ministerien zu führen. Zwischenzeitlich liege auch die Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken an das Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vor. Diese sei den Mitgliedern des Kreistages mit Schreiben vom 07.12.2012 zur Verfügung gestellt worden. Die Regierung von Mittelfranken gehe darin davon aus, dass sich der Eigenanteil der betroffenen Gebietskörperschaften noch erhöhen werde, da u.a. von deutlich höheren Kosten für die erforderlichen Ingenieurbauwerke ausgegangen werden müsse. Ebenso sollte auf dem Ost-Ast geprüft werden, ob mit der Führung der StUB auf der Fahrbahn eine ausreichende Verkehrsqualität für alle Verkehrsmittel aufrechterhalten werden kann.

 

In der anschließenden längeren kontroversen Diskussion wird das Für und Wider zur Stadt-Umland-Bahn nochmals diskutiert. Kreisrat Brehm verweist darin auf den im September gefundenen Kompromiss für ein „solidarisches Ja“ zur StUB. Dieser beinhaltete die Gewährung einer staatlichen Förderung in Höhe von insg. 90 %, die Änderung der Förderkriterien hin zur Berücksichtigung straßengebundener Trassenteile und die finanzielle Beteiligung der betroffenen Kommunen.

 

Landrat Irlinger bittet abschließend den derzeitigen Sachstand zur Kenntnis zu nehmen. Neue Erkenntnisse hierzu können dann in den anstehenden Haushaltsberatungen berücksichtigt werden.