Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Anwesend: 14

Landrat Irlinger verweist eingangs auf die umfangreich zur Verfügung gestellten Unterlagen und die bereits geführte Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Kreisrat Dr. Hacker stellt den Antrag in den Beschlussvorschlag für die Umstellung der Heizung auf umweltfreundliche Biomasse (Hackschnitzel), die Gewährung der Förderung aus dem Programm Bioklima bzw. Programm 271 der KfW als Bedingung mit aufzunehmen. Seiner Ansicht nach handle es sich um zwei finanziell gleichgestellte Lösungen mit erneuerbaren Energiequellen. Die Nahwärmelösung mit Biogas könne jedoch eine bessere CO2-Bilanz aufweisen.

 

Auf Nachfrage teilt Landrat Irlinger mit, die Fördervoraussetzungen seien erfüllt, derzeit fehle jedoch noch eine schriftliche Zusage.

 

Landrat Irlinger lässt über den Antrag von Kreisrat Dr. Hacker abstimmen, die Umstellung der Heizung auf Biomasse (Hackschnitzel) von der Gewährung einer Förderung abhängig zu machen. Der Antrag wird mehrheitlich mit 2:12 Stimmen abgelehnt.

 

 


Der Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.    Der Landkreis führt die Baumaßnahme „Umbau der Bauhallen“ am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Herzogenaurach-Höchstadt entsprechend Plänen des Architekturbüros durch.

 

2.    Mit der Umstellung der Heizung auf umweltfreundliche Biomasse (Hackschnitzel) besteht Einverständnis.

 

3.    Die Kosten des Umbaus der Bauhallen belaufen sich derzeit auf 1.543.000,00 Euro. Die Umstellung der bestehenden Heizung auf Biomasse (Hackschnitzel) wird mit 438.000,00 Euro veranschlagt.

 

4.    Die Realisierung erfolgt in dem Umfang, wie die Maßnahme schulaufsichtlich genehmigt und staatlich gefördert wird.

 

5.    Den vorbehaltlich gestellten Anträgen auf schulaufsichtliche Genehmigung nach Art. 4 Abs. 2 BayEUG und auf Förderung nach Art. 10 FAG wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Schritte in die Wege zu leiten und die für die Durchführung erforderlichen Haushaltsmittel entsprechend den Planungen in den folgenden Jahren in den Haushaltsplan aufzunehmen.

 

6.    Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, bei der Regierung von Mittelfranken die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn zu beantragen.