Sitzung: 16.12.2011 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Den Mitgliedern des Kreisausschusses liegen zu diesem Tagesordnungspunkt ausführliche Sitzungsunterlagen vor. Diese werden ergänzt durch eine Tischvorlage mit dem Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.12.2011. Diese Unterlagen sind der Niederschrift als Anlagen beigefügt.
Landrat Irlinger schlägt vor, den Beschlussvorschlag zu ergänzen und den Geh- und Radweg an der Kreisstraße ERH 33 zwischen der Minderleinsmühle und der Staatsstraße 2243, Kalchreuth-Weiher von Priorität 2 in Priorität 1 des Investitionsprogramms hoch zu stufen. Dies entspreche auch dem Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.12.2011.
Beschäftigter Geyer erklärt auf Nachfrage, der geplante Ausbau der Kreisstraße ERH 36, Ortsdurchfahrt Medbach, erfordere noch die Abstimmung mit allen beteiligten Stellen. Der Planungsvorlauf sei üblich und erforderlich. Bis zum vorgesehenen Ausbau im Jahr 2014 werden Straßenschäden noch punktuell ausgebessert. Für einen Radweg entlang der Kreisstraße ERH 15 Münchaurach – Oberreichenbach gebe es keine Planung. Hierzu seien erst die Grundlagen zu ermitteln und insbesondere der Bedarf mit der Gemeinde zu klären. Mit dem Bau der Schwabachbrücke zwischen Unterschöllenbach und Kleinsendelbach könne voraussichlich im Sommer begonnen werden. Der Grunderwerb sei abgeschlossen. Als schwierig gestalten sich die einzuhaltenden wasserrechtlichen Vorgaben.
Abschließend erläutert Beschäftigter Geyer, dass im Investitionsprogramm nur Maßnahmen als „vorrangig“ bezeichnet werden, für die bereits ein Zuwendungsantrag gestellt ist.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlüsse zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Geh- und Radweg an der Kreisstraße ERH 33 zwischen der Minderleinsmühle und der Staatstraße 2243, Kalchreuth-Weiher von Priorität 2 in Priorität 1 des Investitionsprogramms hoch zu stufen.
Abstimmung: einstimmig beschlossen Ja: 13 Nein: 0 Anwesend:13
Mit der durch den Vorbeschluss geänderten
Investitionsplanung besteht Einverständnis.
1. Kreisstraßen-, Brücken- und Radwegeausbau:
Die
veranschlagten Kosten betragen
für
die Haushaltsjahre 2012 - 2015 8.600.000,00
€
der
Finanzbedarf wird ermittelt mit
4.100.000,00 €
Die Maßnahme ERH 25, Ausbau und Verlegung
südlich Haundorf (HHSt 1.6575),
und die
Baumaßnahmen
ERH
8 Unterschöllenbach
- Kleinsendelbach HHSt 1.6508
ERH 13/14 Radweg Höfen - Dondörflein HHSt
1.6513
werden als vorrangig eingestuft.
Außerdem ist der Bau einer weiteren Salzhalle
am Kreisbauhof in Heßdorf geplant. (HHSt 1.6599.9400 gem. Bauausschuss-Beschluss vom 10.11.2011)
2. Bereich ÖPNV:
Die voraussichtlichen Kosten für den Bereich
ÖPNV betragen bei der HHSt 1.7911.9510 im Jahr 2012 60.000,00 €
der Finanzbedarf wird ermittelt mit 60.000,00
€
Für die Haushaltsjahre 2012 bis 2015 sind die anteiligen Kosten
einzuplanen; die Vorlage „Investitionsplanung 2012 bis 2015“ ist Bestandteil
des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, die Prioritätenliste/
Investitionsplanung jährlich fortzuschreiben.