Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Den Mitgliedern des Krankenhausausschusses liegt zu diesem Tagesordnungspunkt der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Geschäftsjahr 2012 vor.

 

Landrat Irlinger stellt in seiner Rede zum Wirtschaftsplan 2012 im Wesentlichen fest, dass dieser unter schwierigen Rahmenbedingungen aufgestellt werden musste. Maßgebliche Eckpunkte lagen noch nicht vor. Hinzu komme, dass zum Jahresbeginn 2012 das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft trete. Dieses beinhalte eine verstärkte Einbeziehung der Krankenhäuser in die Notfallplanung sowie möglicherweise eine deutliche Kürzung der Veränderungsrate von + 1,98 % auf + 1,48 %. Dies geschehe in Kenntnis der allgemeinen Kostenentwicklung im Krankenhausbereich von angenommenen + 2,4 % und bekannten Tarifforderungen weit jenseits von + 1,48 %. Die schlechtere finanzielle Ausstattung durch die Krankenkassen werde bereits im laufenden Geschäftsjahr negative Auswirkungen auf den Fehlbetrag  haben und auch für das Geschäftsjahr 2012 werde eine weitere Verschlechterung eintreten. Insgesamt würden die unklaren gesetzlichen Vorgaben mit dazu beitragen, dass sich die Spitzenverbände auf Landesebene noch nicht auf einen Landes-Basisfallwert für 2012 einigen konnten. Mit diesem würden immerhin 85 % der Erlöse kalkuliert.

 

Zur Schaffung zusätzlicher Stellen in der qualifizierten Krankenpflege sei mit den Kostenträgern für das laufende Jahr ein Zuschlag für 2,32 zusätzliche, qualifizierte Pflegekräfte vereinbart worden, mit dem 90 % der zusätzlichen Personalkosten finanziert wurden. Da das Deutsche Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus nunmehr vorgeschlagen habe, diesen Zuschlag nur noch an die Krankenhäuser auszuzahlen, die in einem sehr zeitintensiven Verfahren nachweisen können, hochaufwändige Pflege zu betreiben, sei im Wirtschaftsplan vorsorglich eine entsprechend Kürzung berücksichtigt. Die fehlende Einigung wie der Pflegezuschlag künftig abgerechnet werden soll, stelle mit einen Hauptgrund dar, weshalb die Spitzenverbände die DRG-Fallpauschalenvereinbarung noch nicht unterzeichnet haben. Es könne daher noch nicht beurteilt werden, ob die Leistungen des Krankenhauses im neuen Katalog auf- oder abgewertet werden.

 

Aufgrund dieser unklaren Rahmenbedingungen sei der Gesamtbetrag aus stationärer  Behandlung nur um 0,92 % höher als im Vorjahr kalkuliert worden.

 

Im Personalbereich seien nach Wegfall des Zivildienstes entsprechende Ansätze für Besorgungs- und Patientenfahrten und einfachere haustechnische Arbeiten sowie für medizinische Dienstleistungen vorgesehen. Für die noch nicht bekannten Tarifabschlüsse seien Steigerungen in Höhe von 3 bzw. 4 % einkalkuliert. Alle sonstigen Aufwendungen im Sachkostenbereich seien knapp kalkuliert. Erhebliche Einsparungen werden durch den ganzjährigen Betrieb des Sauerstofftanks, dem Blockheizkraftwerk und durch die Kooperation mit Einrichtungen des angrenzenden Gesundheitszentrums erwartet.

 

Wesentlicher Grund weshalb der vorliegende Entwurf des Wirtschaftsplanes im Verhältnis zum Vorjahr nur einen um 6.800 € höheren Fehlbetrag aufweise, seien die zu bildenden Rückstellungen. Diese waren mit ihrem höchsten Stand bereits im Wirtschaftsplan 2011 enthalten.

 

Abschließend bedankt sich Landrat Irlinger bei den Ärzten, beim Pflegebereich und der Verwaltung sowie allen weiteren Mitarbeitern des Kreiskrankenhauses für die unter schwierigen Rahmenbedingungen geleistete Arbeit. Nur dadurch könne gewährleistet werden, dass das Krankenhaus der Region auch weiterhin gute Dienste erweisen kann.

 

Im Rahmen der anschließenden Diskussion werden von den Fraktionen übereinstimmend die hervorragende Arbeit und die Bedeutung des Krankenhauses für die Region hervorgehoben. Obwohl weitgehend Einigkeit darüber besteht, dass ein gewisses Defizit wohl auch künftig in Kauf genommen werden müsse, seien trotzdem alle Anstrengungen zu unternehmen, um dies so gering wie möglich zu halten.

 


Der Krankenhausausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Entwurf des Krankenhaus-Wirtschaftsplanes für das Geschäftsjahr 2012 wird in der vorliegenden Fassung angenommen.

 

Für gegenseitig deckungsfähig werden erklärt:

 

Die Aufwendungen der GuV-Positionen 9a und 9b (Personalkosten) sowie 10a, 10b, 21 und 26 (Sachkosten) des Erfolgsplans werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.