Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

An die Mitglieder des Bauausschusses wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage verschickt.

 

Darin wird informiert, dass der Auftrag für die Baumeisterarbeiten im Wege einer dringlichen Anordnung gemäß Art. 34 Abs. 3 der Landkreisordnung in Verbindung mit § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse an den Mindestnehmer, die Firma Georg Schenk GmbH & Co. KG, Fürth, zum Angebotspreis von 105.354,32 € inklusive 19 % MwSt. erteilt werden musste, um Verzögerungen der Bauzeit während der Wintermonate zu vermeiden bzw. den Rohbau inklusive der Dachabdichtung und dem Einbau der Fenster vor der Frostperiode realisieren zu können.

 

Der Bauausschuss nimmt von der dringlichen Anordnung Kenntnis.