Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 3, Anwesend: 50

Den Mitgliedern des Kreistages wurden zu diesem Tagesordnungspunkt umfangreiche Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Diese werden ergänzt durch eine Tischvorlage zum Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 25.07.2011 zur Abfallgebührensatzung. Die Tischvorlage ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Kreisrat Bubel erklärt, der erneute Antrag der SPD-Kreistagsfraktion kostenlose Restmüllsäcke für Wickelkinder zur Verfügung zu stellen, sei nach Beratung des im Ausschuss für Umweltfragen und Abfallwirtschaft beschlossenen Kompromisses  für notwendig erachtet worden. Von Seiten der SPD-Kreistagsfraktion sei der Hinderungsgrund für die kostenlose Ausgabe von Restmüllsäcken, wie etwa bei anderen vergleichbaren Leistungen, nicht nachvollziehbar.

 

Landrat Irlinger erwidert, eine Finanzierung von kostenlosen Restmüllsäcken für Wickelkinder dürfe nicht über die Gebührensatzung erfolgen. Hierzu gebe es eine eindeutige Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken. Der Beschluss des Ausschusses für Umweltfragen und Abfallwirtschaft sei dort eingehend diskutiert und der Kompromiss, ab dem 2. Kind auf 2 € verbilligte Restmüllsäcke zur Verfügung zu stellen, einstimmig beschlossen worden.  Mit diesem unterstütze der Landkreis die Familien in diesem Rahmen soweit als möglich. Die Übernahme der Gesamtkosten, die auf 160.000 € beziffert werden, sei nur über eine Finanzierung über die Kreisumlage im Haushalt des Landkreises möglich. Dies könne als mögliche familienpolitische Maßnahme an anderer Stelle diskutiert werden, dürfe jedoch dem Beschluss der Änderung der Abfallgebührensatzung nicht im Wege stehen.

 

Kreisrat Schleicher erklärt, er könne den im Protokoll genannten Betrag von 2 € für  verbilligte Restmüllsäcke nicht nachvollziehen. Kreisrat Schulz bittet, die Gesamtkosten nochmals zu überprüfen und weist darauf hin, dass sehr wohl ein logistisches Problem besteht, die Windeln in den Restmülltonnen unterzubringen.

 

Kreisrat Brehm warnt eindringlich davor, Kosten aus dem Bereich der kostenrechnenden Einrichtungen über die Kreisumlage zu finanzieren.

 

Die Anregung von Kreisrat Pech bei der Regierung von Mittelfranken erneut unter dem Gesichtspunkt der Abfallvermeidung im öffentlichen Raum die Möglichkeit der Gebührenfinanzierung von Restmüllsäcken für Windeln abzufragen, weist Landrat Irlinger zurück. Die Regierung habe sich bereits eindeutig zu diesem Problem geäußert. Es gehe darum, die zu Hause anfallenden Windeln ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

Auf nochmalige Nachfrage von Kreisrat Bubel teilt Sachgebietsleiterin Jarosch mit, auf 2 € verbilligte Restmüllsäcke ab dem 2. Kind zur Verfügung zu stellen, sei nur möglich, da davon ausgegangen wird, dass die Höhe der bei dieser Maßnahme entstehenden Kosten für die Kalkulation der Abfallgebühren nicht beachtlich sei.

 

Kreisrat Bubel erklärt, der Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 25.07.2011 werde zurückgestellt und gegebenenfalls an anderer Stelle z. B. im Rahmen des Projekts „Baby willkommen“ neu aufgegriffen.

 

Im weiteren Verlauf der Diskussion wird die Senkung der Müllgebühren und die Berücksichtigung von nur 22 Leerungen weitestgehend begrüßt.

                                              

Vor der Abstimmung über die 2. Änderung der Abfallgebührensatzung weist Landrat Irlinger darauf hin, dass der im Ausschuss für Umweltfragen und Abfallwirtschaft beschlossene Kompromiss, ab dem 2. Kind auf 2 € verbilligte Restmüllsäcke zur Verfügung zu stellen, bis auf Weiteres so umgesetzt wird.

 

 

 


Der Kreistag beschließt die 2. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung, wie sie Gegenstand der Beratung war.