Landrat Irlinger teilt hierzu mit, dass dem Kreistag entsprechend der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Befassungskompetenz zur Frage des Ausstiegs aus der Kernenergie zusteht. Hierzu gebe es auch eine eindeutige Stellungnahme des Bayer. Landkreistages. Die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken und die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die diesem Zwecke dienen, fällt gem. Art. 73 Abs. 1 Nr. 14 GG in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Den Landkreisen obliegen auch keine Vollzugsaufgaben. Eine Befassungskomeptenz wäre nur dann gegeben, wenn es sich um spezifisch ortsbezogene Auswirkungen auf die Erledigung kommunaler Aufgaben handeln würde. 

 

Kreisrat Eitel bedauert diese Sachlage und spricht sich dafür aus, derart existenzielle Fragen auch im Kreistag zu behandeln.

 

Die Behandlung des Tagesordnungspunktes wird mit 22:32 Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Die Kreisräte Bubel und Hirschmann weisen in diesem Zusammenhang auf folgenden von den Kreistagsfraktionen der SPD und  Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam gestellten Antrag vom 11.04.2011 hin:

 

1.      Der Landkreis Erlangen-Höchstadt strebt an, bis zum Jahr 2030 eine energieautarke Region zu werden. Er schließt sich damit dem Beispiel anderer Gebietskörperschaften (z. B. dem Landkreis Bamberg) an. Der gesamte Strombedarf soll zu diesem Zeitpunkt aus erneuerbaren Energien gedeckt werden, die weitestgehend regional erzeugt werden.

 

2.      Für den Bereich der Wärmeversorgung soll die Umstellung auf regenerative Energien auf Basis regionaler und überregionaler Aktivitäten bis zum Jahr 2050 erreicht werden. Eine große Bedeutung kommt dabei der Steigerung der Energieeffizienz und Energieeinsparungen zu.

 

3.      Im Verkehrssektor wird der öffentliche Nahverkehr bis hin zur Stadtumlandbahn ausgebaut und verkehrsvermeidende Arbeits- und Wohnstrukturen geschaffen.

 

4.      Dieses Ziel lässt sich nur erreichen, wenn alle Bürgerinnen und Bürger, die Gemeinden des Landkreises und die Unternehmen mit eingebunden werden und diese Zielsetzung mit anstreben. Die Erarbeitung des integrierten Klimaschutzkonzepts stellt eine notwendige Voraussetzung zur Erreichung dieses Zieles dar.

 

Landrat Irlinger erklärt, die Behandlung des Antrages stehe nicht auf der Tagesordnung und sei nicht Gegenstand der heutigen Kreistagssitzung. Er schlägt vor, diesen in der nächsten Kreisausschusssitzung detailliert vorzuberaten.

 

Die Mitglieder des Kreistages sind damit einverstanden.