Den Mitgliedern des Kreistages wurde der am 26.03.2023 eingegangene Antrag der Kreistagsfraktion der Freien Wähler mit Schreiben vom 27.03.2023 zur Verfügung gestellt. Dieser ist der Niederschrift nochmals beigefügt. 

 

Landrat Tritthart informiert darüber, dass die bayerischen Landkreise auf Verbandsebene über den Bayer. Landkreistag die in der jetzigen Form auf Bundesebene diskutierte Krankenhausreform ablehnen. In dieser werden die Krankenhäuser u.a. in verschiedene Level eingeteilt. Eine solche Zuteilung würde bedeuten, dass mehr als 1000 Kliniken in Deutschland in den Level 1i fallen würden, d.h. diese Kliniken wären keine Akutkliniken mehr und würden aus dem Krankenhausplan herausfallen. Eine Notfallversorgung dürfte dort nicht mehr erbracht werden. Landrat Tritthart betont weiter, grundsätzlich sei eine Reform überfällig und die Diskussion über die Vorhaltefinanzierung und das Ziel der qualitativ besten Versorgung sei gut.  Die Finanzierung der Krankenhäuser sei aber nicht mehr gesichert. Dies belegen Zahlen, wonach früher in etwa jeweils die Hälfte der Kliniken schwarze oder rote Zahlen schrieben. Jetzt habe sich die Situation so gewandelt, dass zwischenzeitlich 90 % der bayerischen Krankenhäuser rote Zahlen schreiben, oftmals im zweistelligen Millionenbereich. Auch große Kliniken würden unter dem vielfachen Kostendruck leiden. Eine Reform sei notwendig, der vorliegende Entwurf würde aber zu vielen Schließungen führen und dazu, dass im ländlichen Raum keine Notfallversorgung mehr angeboten werden könne. Der Landkreis habe in das Kreiskrankenhaus St. Anna viel investiert. Es gebe gute Räumlichkeiten und Personal, um die wohnortnahe Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Die aktuell diskutierte Krankenhausreform lasse massiv befürchten, dass dies in Frage gestellt werde. Diese Sorge sei in den Medien und auch im ARD-Morgenmagazin auf ein Echo gestoßen. Derzeit gebe es keine Informationen über Änderungen oder Anpassungen des Reformentwurfs. Eine transparente Information sei auch mit dem Personalrat vereinbart worden. Landrat Tritthart betont, dass ihm die Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger sehr am Herzen liege. Die finanziellen Aufwendungen für das Kreiskrankenhaus St. Anna in Höhe von rund 2 Mio. € jährlich müssen aus seiner Sicht auch im Verhältnis zu anderen Ausgaben des Landkreises, z.B. von jährlich rund 7. Mio. € für den ÖPNV eingeordnet und bewertet werden.

Im weiteren Fortgang wird vom Fraktionsvorsitzenden der Freien Wähler, Kreisrat Fischkal, deutlich gemacht, dass alles getan werden müsse, um das Kreiskrankenhaus St. Anna zu erhalten. Dieses biete mit einer Topausstattung sowohl räumlich als auch medizinisch auf kurzem Wege eine bestmögliche Versorgung für die Bürgerinnen und Bürger. Auf Nachfrage führt Landrat Tritthart aus, dass sich der Bayerische Landkreistag am 29.03.2023 in seiner Präsidiumssitzung mit der Krankenhausreform beschäftigt habe und die Forderungen der bayer. Landkreise schriftlich formuliert habe. Auch der bayer. Gesundheitsminister unterstütze diese von staatlicher Seite.  Der Landkreis stehe nicht alleine, es seien eine Vielzahl von Krankenhäusern betroffen.

Im weiteren Verlauf der Beratung wird in verschiedenen Wortmeldungen zum Ausdruck gebracht, dass es sich um einen Reformentwurf handelt, der derzeit noch mit den Ländern diskutiert wird. Es sollte damit keine Panik gemacht werden, es liege noch keine Gesetzesvorlage vor. Kaufmännischer Leiter Menter beantwortet einzelne Detailfragen zur finanziellen Unterstützung der Krankenhäuser durch Bund und Land und den tatsächlich bisher eingegangenen Zahlungen. Landrat Tritthart macht deutlich, dass keine Panik gemacht werde, es aber wichtig sei, die Landkreisinteressen zu wahren und auch den „Finger in die Wunde“ zu legen. Über die Auswirkungen seien die Bürgerinnen und Bürger und auch die Beschäftigten transparent zu informieren. Die Entscheidungsträger vor Ort seien von den Grundweichen, die in Bund und Land gestellt werden, abhängig. Die Berichterstattung in den Medien sei gut, da damit eine Diskussion angestoßen werde. Einigkeit bestehe darin, dass eine Reform notwendig sei. Diese müsse jedoch auch eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum berücksichtigen. Dafür habe der Landkreis in das Kreiskrankenhaus St. Anna investiert, dieses stehe dafür bereit und solle so auch erhalten bleiben.