Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Anwesend: 47

Den Mitgliedern des Kreistages liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage vor.

 

Landrat Tritthart weist darauf hin, dass im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung im Kreisausschuss festgestellt wurde, dass in Nr. 2 des Beschlussvorschlages statt von % von Punkten ausgegangen wird und dies entsprechend geändert wurde.

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Landkreis Erlangen-Höchstadt setzt es sich zum Ziel, den Radverkehr als nachhaltige Mobilitätslösung in besonderem Maße zu fördern.

Wesentliche Grundlage für die Radverkehrsförderung bildet das vorliegende Radverkehrskonzept. Hiernach umfasst die Radverkehrsförderung im Wesentlichen 10 Handlungsfelder in welchen die Komponenten Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation ausgewogen berücksichtigt sind.

Sowohl in die Maßnahmenplanung als auch in deren Umsetzung werden die für den Radverkehr relevanten Fachstellen im Landkreis sowie die Kommunen unter Beachtung der jeweiligen Zuständigkeiten eingebunden.

 

  1. Durch eine signifikante Steigerung des Radverkehrsanteils am Modal Split soll somit ein Beitrag zur Verkehrswende geleistet werden. Der Radverkehrsanteil gemessen an zurückgelegten Wegen im Gesamtverkehr (Modal-Split) soll durch Maßnahmen der Radverkehrsförderung gesteigert und der anteilige Zuwachs beschleunigt werden. Der Radverkehrsanteil gemessen an zurückgelegten Wegen im Gesamtverkehr (Modal-Split) soll bis zum Jahr 2035 um 5 %-Punkte steigen. Ausgangswert ist 13 %.

 

  1. Die für eine bedarfsgerechte Radverkehrsförderung erforderlichen finanziellen Ressourcen werden alljährlich über den Kreishaushalt bereitgestellt. Einen wesentlichen Bestandteil der finanziellen Ausstattung der Radverkehrsförderung sollen Fördermittel darstellen.