Sitzung: 31.03.2023 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Anwesend: 47
Den Mitgliedern des Kreistages liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage vor.
Landrat Tritthart weist darauf hin, dass im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung im Kreisausschuss festgestellt wurde, dass in Nr. 2 des Beschlussvorschlages statt von % von Punkten ausgegangen wird und dies entsprechend geändert wurde.
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Landkreis Erlangen-Höchstadt setzt es sich zum Ziel, den
Radverkehr als nachhaltige Mobilitätslösung in besonderem Maße zu fördern.
Wesentliche Grundlage für die Radverkehrsförderung bildet das
vorliegende Radverkehrskonzept. Hiernach umfasst die Radverkehrsförderung im
Wesentlichen 10 Handlungsfelder in welchen die Komponenten Infrastruktur,
Service, Information und Kommunikation ausgewogen berücksichtigt sind.
Sowohl in die Maßnahmenplanung als auch in deren Umsetzung werden die
für den Radverkehr relevanten Fachstellen im Landkreis sowie die Kommunen unter
Beachtung der jeweiligen Zuständigkeiten eingebunden.
- Durch eine signifikante Steigerung des Radverkehrsanteils am Modal
Split soll somit ein Beitrag zur Verkehrswende geleistet werden. Der
Radverkehrsanteil gemessen an zurückgelegten Wegen im Gesamtverkehr
(Modal-Split) soll durch Maßnahmen der Radverkehrsförderung gesteigert und
der anteilige Zuwachs beschleunigt werden. Der Radverkehrsanteil gemessen
an zurückgelegten Wegen im Gesamtverkehr (Modal-Split) soll bis zum Jahr
2035 um 5 %-Punkte steigen. Ausgangswert ist 13 %.
- Die für eine bedarfsgerechte Radverkehrsförderung erforderlichen
finanziellen Ressourcen werden alljährlich über den Kreishaushalt
bereitgestellt. Einen wesentlichen Bestandteil der finanziellen
Ausstattung der Radverkehrsförderung sollen Fördermittel darstellen.