Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Anwesend: 48

Den Mitgliedern des Kreistages steht zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung. Demnach hat Frau Kreisrätin Doris Diehl-Grüm mit Schreiben vom 12.02.2023, eingegangen am 13.02.2023, mitgeteilt, dass sie das Amt als Kreisrätin des Landkreises Erlangen-Höchstadt niederlegt. Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) kann das Amt niedergelegt werden. Dies ist vom Kreistag festzustellen und über die Listennachfolge zu entscheiden. Listennachfolgerin aus dem Wahlvorschlag „Bündnis 90/Die Grünen“ war Frau Eva Hammer. Sie hat ihren Verzicht auf die Annahme des Kreistagsmandates mit Schreiben vom 02.03.2023 erklärt. Weitere Listennachfolgerin aus dem Wahlvorschlag „Bündnis 90/Die Grünen“ ist Frau            Dr. Darina Bachmayer. Mit Schreiben vom 09.03.2023, eingegangen am 13.03.2023, hat Frau Dr. Darina Bachmayer erklärt, dass sie im Fall der Feststellung der Amtsniederlegung von Kreisrätin Doris Diehl-Grüm die Wahl annimmt und bereit ist den Eid gemäß Art. 24 Abs. 4 LKrO zu leisten.

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.   Der Kreistag des Landkreises Erlangen-Höchstadt stellt fest, dass Frau Doris Diehl-Grüm mit Schreiben vom 12.02.2023, eingegangen am 13.02.2023, ihr Amt niedergelegt hat.

 

2.   Als Listennachfolgerin rückt Frau Dr. Darina Bachmayer in den Kreistag des Landkreises Erlangen-Höchstadt nach.

 

 

 

 

Nach der Beschlussfassung wird Kreisrätin Dr. Darina Bachmayer von Landrat Tritthart gemäß Art. 24 Abs. 4 Landkreisordnung in feierlicher Form vereidigt.