Beschluss: Mehrfachbeschluss

Den Mitgliedern des Kreistages liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage vor.

 

Landrat Tritthart führt eingangs aus, dass der Ausschuss für soziale Angelegenheiten die Errichtung eines Pflegestützpunktes im Landkreis in seiner Sitzung am 25.10.2021 vorberaten und einstimmig empfohlen hat.  Mehrheitlich haben sich die Mitglieder des Ausschusses für soziale Angelegenheiten mit 11:5 Stimmen für den Betrieb des Pflegestützpunktes im Kooperationsmodell ausgesprochen. Für den Fall, dass die Sondierungsgespräche mit den weiteren Trägern ergeben, dass die Umsetzung des Pflegestützpunktes im Kooperationsmodell nicht durchführbar ist, wurde empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Umsetzung des Pflegestützpunktes im Angestelltenmodell zu verfolgen. 

 

Der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Kreisrat Dr. Hacker, betont, wie wichtig die Entscheidung für die Errichtung eines Pflegestützpunktes generell ist. Bei der Frage, welches Betriebsmodell favorisiert werden solle, spricht er sich nachdrücklich für das Angestelltenmodell aus. Bayernweit sei dieses Modell in 80 % der Fälle in die Praxis umgesetzt worden. Hier komme eigenes Personal zum Einsatz, so dass eine unabhängige, trägerneutrale Beratung gewährleistet werden könne. Hierbei müsse berücksichtigt werden, dass Beratungssuchende oftmals im Konflikt mit einer Krankenkasse stehen. Hinsichtlich des finanziellen Aufwandes für den Landkreis würden sich die Modelle kaum unterscheiden. Vertretungen innerhalb des Pflegestützpunktes seien ggf. schwieriger, aber durchaus realisierbar. Der SPD-Fraktionsvorsitzende, Kreisrat Dr. Hacker, stellt daher den Änderungsantrag, in Nr. 2 des Beschlussvorschlages nicht das Kooperationsmodell, sondern das Angestelltenmodell zur Umsetzung zu beschließen.

Landrat Tritthart entgegnet, dass auch von Seiten des Bezirks Mittelfranken das Kooperationsmodell bevorzugt werde. Ein nachträglicher Wechsel vom Angestelltenmodell in das Kooperationsmodell sei nicht möglich, wohl aber in umgekehrter Reihenfolge. Die statistischen Zahlen seien nicht überzeugend, da es nach Kenntnis der Verwaltung auch Landkreise gebe, die ebenfalls das Kooperationsmodell anstrebten, jedoch von den übrigen Beteiligten eine Absage erhalten haben.  Dies könne zum derzeitigen Zeitpunkt auch für den Landkreis Erlangen-Höchstadt nicht ausgeschlossen werden. Der erste Umsetzungsschritt in Richtung Pflegestützpunkt sollte jedoch damit erfolgen, mit den jeweiligen Trägern eines Kooperationsmodelles entsprechende Verhandlungsgespräche zu dessen Realisierung zu führen.

Im Verlauf der weiteren Beratung erläutert die Seniorenbeauftrage, Verwaltungsamtfrau Meyer, auf Nachfrage aus dem Gremium, dass die Arbeit der Fachstelle für pflegende Angehörige die psychosoziale Betreuung zum Inhalt hat. Der Pflegestützpunkt schafft ein Netzwerk und berät zur Leistungsgestaltung und zur Frage, welche Leistungen die pflegenden Angehörigen erhalten können. Ein Wechsel vom Kooperationsmodell zum Angestelltenmodell sei immer zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Das Initiativrecht zur Errichtung eines Pflegestützpunktes sei bis 2023 verlängert worden und betreffe beide Betriebsformen. Eine Überlagerung mit bestehenden Angeboten finde nicht statt. Es sei vielmehr tatsächlich so, dass die Seniorenbeauftragte aufgrund vielschichtiger komplexer Sachverhalte und Fragestellungen eine Beratung zur Leistungsermittlung nicht leisten könne. Die Fachstelle für pflegende Angehörige dürfe eine Leistungsberatung nicht mehr machen. Dies sei für die Fachstellen für pflegende Angehörige förderschädlich. Aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenstellung seien die Fachstellen parallel zum Pflegestützpunkt zu erhalten und mit der Wohnberatung zu vernetzen. Der Pflegestützpunkt soll eine individuelle fallspezifische Beratung ermöglichen. Der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Kreisrat Dr. Hacker, macht nochmals deutlich, dass aufgrund der bayernweiten Statistik nicht nachvollziehbar sei, das Kooperationsmodell zu favorisieren. Dies werde von Seiten der SPD-Kreistagsfraktion abgelehnt. Für die FDP-Kreistagsfraktion spricht sich deren Vorsitzende, Kreisrätin Britta Dassler, ebenfalls gegen das Kooperationsmodell und für das Angestelltenmodell aus. Im weiteren Verlauf der Beratung und zu verschiedenen Vorschlägen zum weiteren Verfahrensablauf teilt Verwaltungsamtfrau Meyer mit, dass bereits zu den Kranken- und Pflegekassen Kontakt aufgenommen wurde. Ein zeitlicher Ablauf zu den anstehenden Verhandlungen könne jedoch noch nicht fixiert werden. Landrat Tritthart bekräftigt, dass die zu treffende Entscheidung der Auftrag sei, Verhandlungen zu führen. Die endgültige Entscheidung über die Betriebsform des Pflegestützpunktes werde erst nach Vorliegen des Verhandlungsergebnisses in den Gremien getroffen.  Sowohl der Fraktions-vorsitzende der JU-Kreistagsfraktion, Kreisrat Stopfer, als auch der FW-Kreistagsfraktion, Kreisrat Fischkal, sprechen sich für den Beschlussvorschlag aus. Damit bestehe die Möglichkeit vorhandenes Fachwissen zu nutzen. Die Leitung des Pflegestützpunktes liege beim Landratsamt. Eine Änderung sei nach Vorliegen des konkreten Verhandlungsergebnisses immer noch möglich. Auf Nachfrage zur Kontrolle der Tätigkeit des Pflegestützpunktes und dem Vorschlag dies über externe Stellen zu gewährleisten, teilt Verwaltungsamtfrau Meyer mit, die Evaluierung sei eine wesentliche Aufgabe der Leitung des Pflegestützpunktes und liege damit in der Hand des Landratsamtes. Kreisrat Konrad Gubo macht deutlich, dass die Errichtung eines Pflegestützpunktes sehr wichtig und notwendig ist und auch die Zeitschiene von Bedeutung sei. Er plädiert nachdrücklich für das Angestelltenmodell. Hier liege alles in einer Hand, Telefon, IT, Personal. Die Teambildung erfolge auf der Grundlage eines Arbeitgebers und müsse nicht zeitraubend abgestimmt werden. Auch allgemeine Fragen u.a. zum Datenschutz seien leichter zu klären. Die Personalgewinnung sei für alle Arbeitgeber nicht einfach und könne daher auch im Angestelltenmodell erfolgen. Ein Probebetrieb sollte nicht entstehen. Nach verschiedenen Vorschlägen zur weiteren Vorgehensweise und zur möglichen getrennten Abstimmung der Nummern 1, 2, 3 und 4 des Beschlussvorschlages, schlägt Landrat Tritthart vor, zunächst getrennt die Nummern 1 und 2 und dann erst die Nummern 3 und 4 gemeinsam abzustimmen. Die Mitglieder des Kreistages signalisieren dazu Einverständnis.


Der Kreistag fasst folgende Beschlüsse:

 

 

1.   Der Landkreis Erlangen-Höchstadt strebt die Errichtung eines Pflegestützpunktes an.

Abstimmung: einstimmig beschlossen                  Ja: 50 Nein: 0 Anwesend: 50

2.   Der Pflegestützpunkt soll im Kooperationsmodell betrieben werden. Sollten die Sondierungsgespräche mit den weiteren Trägern ergeben, dass die Umsetzung des Pflegestützpunktes im Kooperationsmodell nicht durchführbar ist, wird die Verwaltung beauftragt, eine Umsetzung des Pflegestützpunktes im Angestelltenmodell zu verfolgen.

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen              Ja: 34 Nein: 16 Anwesend: 50

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren für die Errichtung notwendigen Schritte vorzubereiten und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.                    

4.   Im Entwurf des Landkreishaushaltes für das Haushaltsjahr 2022 ist zur begleitenden und vorbereitenden Umsetzung und im Hinblick auf einen späteren Einsatz im Pflegestützpunkt eine Beschäftigtenplanstelle im Umfang von 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit in Entgeltgruppe max.  S 12 des Tarifvertrages für den Sozial- und Erziehungsdienst vorzuhalten.

Abstimmung: einstimmig beschlossen                  Ja: 50 Nein: 0 Anwesend: 50