Sitzung: 10.12.2021 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Den Mitgliedern des Kreisausschusses wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt.
Landrat Alexander Tritthart fasst die Investitionsplanung zusammen. Man baue im Landkreis keine neuen Straßen, sondern Radwege. Priorisiert werden neben den Radwegen Dechsendorf – Möhrendorf und Bullach – Herpersdorf verschiedene Brücken, die durch den Ausbau der Bundesautobahn A3 notwendig werden. Generell gestalte sich bei derartigen Baumaßnahmen der Grundstückserwerb schwierig. Die aktuellen Verfahren dauern sehr lange und führen zu langen Zeitspannen zwischen Entscheidung für den Bau und tatsächlichem Baubeginn. Man hoffe darauf, dass die Versprechungen der übergeordneten Politik auf Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren eingehalten werden.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag
folgenden Beschluss zu fassen:
Vom Vortrag der Verwaltung wird Kenntnis
genommen und es besteht Einverständnis mit der vorgenannten Investitionsplanung
für:
Kreisstraßen-, Brücken- und Radwegeausbau:
Die veranschlagten Kosten betragen
für die Haushaltsjahre 2022 - 2025 11.940.000,00 €
der Finanzbedarf wird
ermittelt mit 6.110.000,00 €
Die Maßnahmen ERH 16 Brücke über die BAB A3
bei Neuhaus mit Geh- und Radweg (HHSt 1.6527) und ERH 26 Brücke über die
BAB A3 bei Hannberg mit Geh- und Radweg (HHSt 1.6526) werden als absolut
vorrangig in die Priorität 1 für das
Jahr 2022 eingestuft.
Weiterhin wird die Baumaßnahme ERH 31 Geh-
und Radweg Dechsendorf – Möhrendorf (HHSt 1.6571), als vorrangig in die Priorität 1 eingestuft.
Die Baumaßnahme ERH 12 Geh- und Radweg
Bullach (Landkreis Nürnberger Land - LAU 8) - Herpersdorf (HHSt 1.6512) ist in
das Investitionsprogramm (Priorität 1)
aufzunehmen.
Die Maßnahme Ersatzneubau Brücke über die BAB
A73 südlich Baiersdorf mit Errichtung eines zusätzlichen Geh- und Radweges auf
der Westseite ist in das Investitionsprogramm (Priorität 2) aufzunehmen.
Für die Haushaltsjahre 2022 bis 2025 sind die
anteiligen Kosten einzuplanen; die Vorlage „Investitionsplanung 2022 bis 2025“ ist
Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Prioritätenliste / Investitionsplanung jährlich fortzuschreiben.