Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

 

Den Mitgliedern des Kreisausschusses wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt.

 

Landrat Alexander Tritthart fasst die Investitionsplanung zusammen. Man baue im Landkreis keine neuen Straßen, sondern Radwege. Priorisiert werden neben den Radwegen Dechsendorf – Möhrendorf und Bullach – Herpersdorf verschiedene Brücken, die durch den Ausbau der Bundesautobahn A3 notwendig werden. Generell gestalte sich bei derartigen Baumaßnahmen der Grundstückserwerb schwierig. Die aktuellen Verfahren dauern sehr lange und führen zu langen Zeitspannen zwischen Entscheidung für den Bau und tatsächlichem Baubeginn. Man hoffe darauf, dass die Versprechungen der übergeordneten Politik auf Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren eingehalten werden.

 


 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

Vom Vortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen und es besteht Einverständnis mit der vorgenannten Investitionsplanung für:

 

Kreisstraßen-, Brücken- und Radwegeausbau:

Die veranschlagten Kosten betragen

            für die Haushaltsjahre 2022 - 2025      11.940.000,00 €

            der Finanzbedarf wird ermittelt mit         6.110.000,00 €

 

Die Maßnahmen ERH 16 Brücke über die BAB A3 bei Neuhaus mit Geh- und Radweg (HHSt 1.6527) und ERH 26 Brücke über die BAB A3 bei Hannberg mit Geh- und Radweg (HHSt 1.6526) werden als absolut vorrangig in die Priorität 1 für das Jahr 2022 eingestuft.

 

Weiterhin wird die Baumaßnahme ERH 31 Geh- und Radweg Dechsendorf – Möhrendorf (HHSt 1.6571), als vorrangig in die Priorität 1 eingestuft.

 

Die Baumaßnahme ERH 12 Geh- und Radweg Bullach (Landkreis Nürnberger Land - LAU 8) - Herpersdorf (HHSt 1.6512) ist in das Investitionsprogramm (Priorität 1) aufzunehmen.

 

Die Maßnahme Ersatzneubau Brücke über die BAB A73 südlich Baiersdorf mit Errichtung eines zusätzlichen Geh- und Radweges auf der Westseite ist in das Investitionsprogramm (Priorität 2) aufzunehmen.

 

Für die Haushaltsjahre 2022 bis 2025 sind die anteiligen Kosten einzuplanen; die Vorlage „Investitionsplanung 2022 bis 2025“ ist Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, die Prioritätenliste / Investitionsplanung jährlich fortzuschreiben.