Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Anwesend: 13

Den Mitgliedern des Kreisausschusses steht zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung.

 

Nach der kürzlich vorgenommenen Änderung der Landkreisordnung besteht die Möglichkeit für die Kreisgremien, Hybridsitzungen abzuhalten, bei denen Kreisräte mittels Videokonferenz an der Sitzung teilnehmen können. Landrat Tritthart äußert, er stehe neuen Technologien und der Digitalisierung grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber, jedoch sieht er in diesem Fall verschiedene Probleme. Entscheidend sei, dass man rechtssichere Beschlüsse fasst. Die technische Umsetzung dafür ist alles andere als einfach, gerade wenn die Sitzungen des Kreistags in Turnhallen mit fremder Technik stattfinden. Außerdem geht bei Sitzungen via Videokonferenz der Kern der Diskussionskultur in den Gremien verloren. Betrachtet man die Neuerung hinsichtlich der Corona-Pandemie, handelt es sich jetzt zudem um den falschen Zeitpunkt. Voraussetzung für Hybridsitzungen wäre eine Änderung der Geschäftsordnung, die in der nächsten Kreistagssitzung im Juli beschlossen werden könnte. Die früheste Hybridsitzung wäre somit erst im Herbst möglich. Da sich die Pandemiesituation auch im Hinblick auf große Fortschritte der Impfkampagne wöchentlich verbessert, komme die Änderung der Landkreisordnung sehr spät. Landrat Tritthart ist aus diesen Gründen gegen Hybridsitzungen, akzeptiert jedoch auch den alternativen Beschlussvorschlag, die Verwaltung zur weiteren Prüfung der Umsetzung zu beauftragen.

 

Die Mehrheit der anwesenden Kreisräte äußert sich ähnlich skeptisch und lehnt Hybridsitzungen ab. Zum einen sei ein Ende der Pandemie in Sicht, zum anderen sind Präsenzsitzungen erforderlich, um die Demokratie zu erhalten. Es sei nicht dramatisch, wenn jemand aus wichtigen Gründen verhindert ist und deshalb nicht an einer Sitzung teilnehmen kann. Es wird davor gewarnt, ein Bürokratiemonster zu erschaffen, wer unter welchen Voraussetzungen online an Sitzungen teilnehmen darf.

 

Die Befürworter der Hybridsitzungen halten die Coronakrise als Brennglas für die Digitalisierung. Die Teilnahme an Sitzungen werde denjenigen ermöglicht, denen ansonsten aus diversen Gründen eine Präsenzteilnahme nicht möglich sei.


Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Sitzungen der Gremien des Landkreises Erlangen-Höchstadt tagen unter Einhaltung der jeweils aktuell erforderlichen Hygienemaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Präsenz. Eine Ton-Bild-Übertragung (Hybridsitzung) wird während der befristeten Ermächtigung zur Erprobung des Art. 41 a LKrO bis einschließlich 31.12.2022 nicht umgesetzt.