Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 15, Anwesend: 57

Den Mitgliedern des Kreistages steht zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung.

 

Landrat Tritthart berichtet eingangs von den Beratungen in der Sitzung des Kreisausschusses am 03.05.2021 und teilt mit, dieser habe mehrheitlich mit 10:3 Stimmen einen Empfehlungsbeschluss gefasst, eine Ton-Bild-Übertragung (Hybridsitzung) während der befristeten Ermächtigung zur Erprobung des Art. 41 a LKrO bis einschließlich 31.12.2022 nicht umzusetzen. Er führt weiter aus, er selbst nutze die verfügbare Technik selbstverständlich, wenn diese, entsprechend der jeweiligen Erfordernisse, das richtige und geeignete Mittel sei. Für die Sitzungen der Gremien stehe jedoch aus seiner Sicht ganz klar der Meinungsaustausch und das sich im Verlauf der Sitzung ergebende Meinungsbild im Vordergrund. Dies sei ein typischer, lebendiger und demokratischer Prozess, der letztendlich zu einem guten Ergebnis und vor allem auch zu rechtssicheren Entscheidungen führen müsse. Bei Krankheit oder im Beruf sollte dies seiner Ansicht nach nicht nebenbei erfolgen müssen. 

 

In der weiteren Beratung wird das Für und Wider von Hybridsitzungen in verschiedenen Wortmeldungen aus allen Fraktionen diskutiert. Weitgehend übereinstimmend wird dabei die Meinung vertreten, Präsenzsitzungen seien grundsätzlich zu bevorzugen. Es sei auch wichtig, dass die Mehrheit der Gremienmitglieder im Sitzungsraum anwesend sei. Jedoch, so hebt insbesondere Kreisrat Körner hervor, müsse auch ein wichtiges Anliegen sein, Familie, Beruf und Ehrenamt einfacher vereinbar zu machen und hierfür die sich bietenden Möglichkeiten auch zu nutzen. Dies könne das Ehrenamt insgesamt attraktiver machen. Eine technische Lösung werde sich finden und der Kreistag könne z.B. auch eine Quote selbst bestimmen. Kreisrat Körner plädiert nachdrücklich dafür, Hybridsitzungen zu prüfen und schlägt eine parteiübergreifende Arbeitsgruppe vor. Diese könne bis zur nächsten Sitzung im Juli eine Entscheidungsgrundlage erarbeiten. Die Möglichkeiten seien vorhanden und die Fragen lauten: „Warum nicht? und „Wie geht das?“. Im Fortgang wird auf den Wert der Diskussionskultur eingegangen. Eine falsch verstandene Form der Digitalisierung sei die Überlegung, bei Krankheit, zur Betreuung Kranker oder Pflegebedürftiger oder etwa bei erforderlicher Präsenz im Beruf digital an den Sitzungen teilzunehmen. Wer Gründe habe, sich zu entschuldigen, solle dies weiterhin tun können. Auch stehe die Frage im Raum, wie zwischen berechtigtem und unberechtigtem Grund für eine digitale Teilnahme bei einer Quotenregelung entschieden werden solle. Zudem sei der Aufwand, der für die digitale Teilnahme einzelner Personen nötig wäre, unverhältnismäßig hoch. Der Fraktionsvorsitzende der CSU-Kreistagsfraktion, Kreisrat Nussel, berichtet von seinen Sitzungserfahrungen während der Corona-Pandemie. Schwierig seien u.a. die Beurteilung der rechtlichen Auswirkungen und die Frage der Verantwortlichkeit bei einer Störung der Ton-Bild-Übertragung. Außerdem sollte das ehrenamtliche Engagement in den Kreisgremien auch eine gewisse Vorbildfunktion für die vielfältig wahrgenommenen Ehrenämter in den Vereinen sein. Er weist darauf hin, dass ein hoher bürokratischer Aufwand von Nöten ist, um Hybridsitzungen rechtssicher zu realisieren und spricht sich nach wie vor für Präsenzsitzungen aus. Im Weiteren wird auch auf die bestehende Abstimmungspflicht der Kreisrätinnen und Kreisräte hingewiesen. Dieser könne man sich in der Hybridform sehr viel leichter entziehen, was wiederum bei knappen Mehrheiten entscheidend sein könnte. Es sei auch schwierig zu kontrollieren und nachzuvollziehen, ob die Nichtöffentlichkeit in der Hybridform tatsächlich gewährleistet ist. Mit der Befürwortung der Hybridform wird auch auf weiterführende Möglichkeiten zur Zuschaltung von Zuhörern und Zuschauern hingewiesen, die man nutzen könnte, um für die Sitzungen mehr Öffentlichkeitswirksamkeit zu erlangen.

Abschließend wird deutlich gemacht, dass eine Prüfung sicher ergeben werde, dass Hybridsitzungen mit dem notwendigen Aufwand technisch möglich sind. Es gehe deshalb darum, zu entscheiden, ob man Sitzungen in dieser Form tatsächlich durchführen wolle. 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Die Sitzungen der Gremien des Landkreises Erlangen-Höchstadt tagen unter Einhaltung der jeweils aktuell erforderlichen Hygienemaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Präsenz. Eine Ton-Bild-Übertragung (Hybridsitzung) wird während der befristeten Ermächtigung zur Erprobung des Art. 41 a LKrO bis einschließlich 31.12.2022 nicht umgesetzt.