Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 3, Anwesend: 56

Den Mitgliedern des Kreistages liegen zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage sowie der Antrag der Initiative LIBOS (Landkreisübergreifendes interkommunales Bündnis Ostast StUB) vom 30.09.2020 vor.

 

Landrat Tritthart begrüßt den Sprecher der Initiative LIBOS, Georg Förster (ehemals Erster Bürgermeister der Gemeinde Buckenhof) und den Geschäftsleiter des Zweckverbandes Stadt-Umland-Bahn (StUB) Nürnberg-Erlangen-Herzogenaurach, Daniel Große-Verspohl und teilt mit, dass sich Frau Mandry vom Zweckverband Verkehrsverbund Nürnberg (ZVGN) entschuldigt habe. Im Weiteren verweist Landrat Tritthart auf die umfassende Vorberatung des Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Kreisausschusses vom 14.12.2020 mit dem daraus resultierenden Empfehlungs-beschluss an den Kreistag. Der Geschäftsleiter des Zweckverbandes Große-Verspohl erläutert nachfolgend im Rahmen einer Präsentation die Entstehung des Zweckverbandes StUB, den Ostast, das sog. L-Netz und insbesondere auch die eingetretenen Veränderungen im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und deren Auswirkungen, insbesondere auf die finanzielle Förderung des Ostastes. Aufgezeigt werden zudem die weiteren notwendigen Schritte für eine Einbeziehung des Ostastes der StUB in die weiteren Verfahren. In Abstimmung mit dem ZVGN geht Herr Große-Verspohl auch auf die im Antrag der Freien Wähler vom 30.12.2020 aufgeworfenen Fragen zu den veränderten Rahmenbedingungen seit dem Bürgerentscheid im Jahr 2015 ein, die den nächsten Tagesordnungspunkt dieser Sitzung betreffen. Die Präsentation ist der Niederschrift nochmals als Anlage beigefügt. Zum Nord-West-Ast der StUB Richtung Höchstadt a. d. Aisch wird darauf hingewiesen, dass dieser in der Netzkonzeption 1993 (Obermeyer-Studie) enthalten ist, aber damals nicht mehr weiterverfolgt wurde. Diesbezüglich stehe man am Anfang.

 

Landrat Tritthart führt aus, die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger habe sich 2015 gegen eine Beteiligung des Landkreises Erlangen-Höchstadt an der StUB ausgesprochen. Der Bürgerentscheid habe für ein Jahr eine Bindungswirkung gehabt, in welcher der Landkreis keine gegenteilige Entscheidung treffen durfte. Auch nach Ablauf der Bindungswirkung bestehe der Bürgerentscheid wie ein Beschluss des Kreistages weiter. Es gehe daher heute darum, zunächst zu entscheiden, ob sich der Kreistag des Landkreises Erlangen-Höchstadt erneut mit der StUB beschäftigt. Landrat Tritthart vertritt dazu die Ansicht, dass dies aufgrund der deutlichen Veränderungen der Rahmenbedingungen erfolgen solle. Die Fördermittel für derartige Verkehrsprojekte seien deutlich erhöht worden. Im Gegensatz zu 2015 würden jetzt auch die Strecken mit Schienenverlauf auf der Straße berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund habe der Kreisausschuss am 14.12.2020 beschlossen, den Landrat und die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Zweckverband „Stadt-Umland-Bahn Nürnberg-Erlangen-Herzogenaurach“, dessen Verbandmitgliedern sowie dem Landkreis Forchheim in Verhandlungen einzutreten, um die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für eine Beteiligung des Landkreises zur Vorbereitung der Aufnahme des StUB-Ostasts in den Fördermittelzuschussantrag des Zweckverbandes StUB zu klären. Weiterhin wurde als Ergebnis der Vorberatung im Kreisausschuss am 14.12.2020 der Empfehlungsbeschluss um die Nr. 2 ergänzt, wonach aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen deren Auswirkungen auf einen Höchstadt-Ast unabhängig davon eruriert werden sollen. Landrat Tritthart macht deutlich, es gehe jetzt nicht um die Festlegung einer Trasse. Hinsichtlich des Antrages der Kreistagsfraktion der Freien Wähler vom 30.12.2020 äußert Landrat Tritthart an deren Fraktion gerichtet die Ansicht, für die heutige Entscheidung habe Geschäftsleiter Große-Verspohl alle notwendigen Fragen beantwortet.

 

Darauf folgend teilt Landrat Tritthart mit, der Sprecher der Initiative LIBOS, Georg Förster, habe darum gebeten, ihm das Wort zu erteilen. Die Mitglieder des Kreistages zeigen sich damit einverstanden. Im weiteren Verlauf erklärt Herr Förster als ehemaliger langjähriger Bürgermeister der Gemeinde Buckenhof kenne er das Verkehrsthema im Osten sehr genau. Es gebe aus seiner Sicht einen klaren Handlungsbedarf, da die Kapazitäten der Busse irgendwann nicht mehr ausreichen werden. Dabei gehe er von einem Realisierungszeitraum für die StUB von ca. zwei Jahrzehnten aus. Nachdem das Thema seit 2015 geruht habe, haben sich im April 2018 insgesamt 14 Gemeinden aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt, Forchheim und die Stadt Erlangen zur Initiative LIBOS „landkreisübergreifendes interkommunales Bündnis Ostast StUB“ zusammengeschlossen. Als deren Sprecher sei er am 24.07.2020 erneut bestätigt worden. Es herrsche über Gemeindegrenzen hinweg Einigkeit, dass mit der StUB und einem möglichen Anschluss an die Gräfenbergbahn eine attraktive, umweltfreundliche, klimaschonende und deshalb zukunftsfähige Form der Mobilität gesichert werden könne, von deren Verzahnung und Synergieeffekten der gesamte Großraum Nürnberg-Nordost, „Erlanger-Osten“ sowie die Städteachse der Metropolregion mit den Städten Nürnberg, Erlangen, Herzogenaurach und auch Fürth profitieren würden. Es gehe nun darum, eine positive befürwortende Entscheidung zu treffen, damit der StUB Ostast beim Zuschussantrag des Zweckverbandes StUB der Städte Nürnberg, Erlangen, Herzogenaurach noch rechtzeitig im Jahr 2021 berücksichtigt werden könne. Hierfür sei auch der Beitritt mindestens einer am Ostast beteiligten Institution zum Zweckverband StUB zu klären. Hierzu hatte bereits der Geschäftsleiter Große-Verspohl in seinem Vortrag deutlich gemacht, dass damit der Realisierungswille gegenüber dem Bund als Fördergeber zu dokumentieren wäre.

 

Aus dem Gremium nimmt zunächst Kreisrat Dr. Hacker Stellung und verdeutlicht seine verschiedenen funktionalen Rollen zur Thematik StUB, als Erster Bürgermeister der Stadt Herzogenaurach, die Mitglied des Zweckverbandes StUB ist und bis vor einiger Zeit auch als Vorsitzender dieses Zweckverbandes. Kreisrat Dr. Hacker ergänzt, mit dem Bürgerentscheid im Jahr 2015 sei die StUB in Gänze abgelehnt worden, d. h. auch der Ast nach Herzogenaurach. Die Stadt Herzogenaurach habe dieses Projekt danach vollständig übernommen. Die GVFG Verbesserungen haben sich damals bereits abgezeichnet, waren aber noch nicht gesichert gewesen. Die Stadt Herzogenaurach habe erhebliche Vorleistungen erbracht und die Kosten vollständig allein getragen. Eine Zeitverzögerung bis hin zu einer politischen Gefährdung der StUB oder der Fördersituation für den Kernbereich L-Netz könne keinesfalls hingenommen werden. Es gehe nun darum die Situation auch hinsichtlich des Antrages der Kreistagsfraktion der Freien Wähler zu klären. Die Stadt Herzogenaurach habe bereits erhebliche Eigenleistungen erbracht und werde keine Mehrkosten mehr tragen. Diese in mehrfacher Hinsicht komplexe Situation müsse nun vom zuständigen Juristen bearbeitet werden.

 

Von Seiten der Kreistagsfraktion der Freien Wähler erklärt stv. Fraktionsvorsitzender Schölkopf, dass gegen den Beschlussvorschlag keine Einwände bestehen. Die GVFG-Änderungen seien antragsgemäß erläutert worden. Sprechen müsse man jedoch noch über die Unterhalts- und Betriebskosten, insbesondere wer diese zu welchem Anteil übernimmt. Die Kreistagsfraktion der Freien Wähler vertrete auch weiterhin die Ansicht, dass nach einer Untersuchung des Ostastes der StUB und der anstehenden Verhandlungen erneut die Bürgerinnen und Bürger befragt werden müssen. Geschäftsleiter Große-Verspohl erläutert, von den Betriebskosten müssen die Fahrgeldeinnahmen abgesetzt werden. Der verbleibende Betriebskosten-zuschuss hänge von zahlreichen Faktoren z.B. auch von den Auswirkungen der Einführung des 365 Euro-Tickets ab. Die Werte werden derzeit geschätzt auf Höhe der Kosten für ein Stadtbussystem. Diese liegen etwas höher als für Überlandbusse. Eine genaue Ermittlung finde erst am Ende des Planungsprozesses im Rahmen einer Folgekostenermittlung statt. Den Landkreis Erlangen-Höchstadt betreffe ein Streckenanteil am Ostast von ca. 39 %. Derzeit sei eine Aufteilung der Betriebs-kosten nach Fahrplan-km im Zweckverband StUB vorgesehen, d. h.  dort wo weniger Fahrten stattfinden, seien die Betriebskosten niedriger. Im weiteren Verlauf teilt Kreisrat Dassler mit, die FDP-Kreistagsfraktion halte es für sinnvoll, die Lage neu zu bewerten und zusammen mit einem L-Ast auch den Ostast fortzuführen. Die endgültige Entscheidung sollten jedoch nochmals die Bürgerinnen und Bürger treffen. Der Fraktionsvorsitzende der CSU-Kreistagsfraktion Nussel plädiert für die vorgeschlagene schrittweise Vorgehensweise des Landrats. Die Verwaltung müsse nun im weiteren Prozess die nötigen Schritte klären, damit diese für die Bürgerinnen und Bürger klar und transparent zur Verfügung stehen. Der Fraktionsvorsitzende der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Hirschmann weist darauf hin, dass der Ostast 2015 in Uttenreuth geendet hätte. Nun werde dieser über den Landkreis Forchheim hinaus fortgeführt. Dies sei sehr viel attraktiver. Sehr positiv sei die positive Haltung des Landkreises Forchheim. Nicht zustimmend äußert sich der Fraktionsvorsitzende der AfD-Kreistagsfraktion Beßler. Eine Straßenbahn sei nach Ansicht der AfD-Kreistagsfraktion kein in die Zukunft gewandtes Verkehrsmittel. Der Ostast habe für den Landkreis Erlangen-Höchstadt keinen entscheidenden Vorteil zu bieten. Die Bevölkerung im östlichen Landkreis orientiere sich sehr viel in Richtung Stadt Nürnberg. Nachteile der StUB würden nicht benannt. Mit der Planfeststellung einer Straßenbahn seien erhebliche Beeinträchtigungen im Stadt- und Landschaftsbild verbunden. Klimaschützer forderten eine CO2-Reduzierung und ließen die CO2-Belastung beim Bau einer defizitären Straßenbahn außer Betracht. Für die AfD-Kreistagsfraktion fordert daher Kreisrat Beßler einen Stopp der StUB und stattdessen die Elektrifizierung und den Ausbau des Busverkehrs im Landkreis. Am Ende sollen jedoch auch nach Ansicht der AfD-Kreistagsfraktion die Bürgerinnen und Bürger befragt werden. Fraktionsvorsitzender der JU-Kreistagsfraktion Stopfer verweist hinsichtlich der CO2-Bilanz auf den entsprechenden Saldo in den Unterlagen zur gesamtwirtschaftlichen Bewertung. Demnach könnten mit der StUB rund 5000 t CO2 eingespart werden. Mit dem Bau der StUB könnten große Investitionen in den Landkreis geholt werden. Im weiteren Verlauf der Diskussion teilt Kreisrat Reinhart mit, die LÖP stimme dem Beschlussvorschlag zu. Aus volkswirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht könne mit der StUB ein effizienter Nahverkehr gestaltet werden. Die demokratische Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2015 werde sehr ernst genommen. Zwischenzeitlich stattgefundene gravierende Veränderungen, hin zu einem ökologischen Bewusstsein, ergeben andere Entscheidungsgrundlagen. Es bestehe hoher Handlungsdruck, zumal wenn der Realisierungszeitraum zwei Jahrzehnte beanspruche.

 

Landrat Tritthart macht zum Vorschlag der AfD-Kreistagsfraktion deutlich, dass der Landkreis mit rund 6 Mio. € bereits jetzt erheblich und wie noch nie zuvor in den ÖPNV und damit in das landkreisweite und landkreisübergreifende Bussystem investiert.

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.    Der Landrat und die Verwaltung werden trotz des Ergebnisses des Bürgerentscheides 2015 beauftragt, mit dem Zweckverband „Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Herzogenaurach“, dessen Verbandsmitgliedern sowie dem Landkreis Forchheim in Verhandlungen einzutreten, um die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für eine Beteiligung des Landkreises Erlangen-Höchstadt zur Vorbereitung der Aufnahme des StUB-Ostasts (Erlangen – Eckental-Eschenau) in den Fördermittelzuschussantrag des Zweckverbands StUB zu klären.

 

2.    Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen sollen deren Auswirkungen auf einen Höchstadt-Ast unabhängig davon eruiert werden.