Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Umweltfragen, Klimaschutz und Abfallwirtschaft wurden mittels einer Sitzungsvorlage über das dieser Niederschrift beiliegende Konzept der mit der Begleitung der Ausschreibung der Sperr- und Problemmüllsammlung einschließlich Verwertungsleistungen beauftragten Kanzlei informiert.

 

Landrat Tritthart erläutert, dass die zum 31.12.2021 auslaufenden Verträge europaweit ausgeschrieben werden müssten. Mit der Begleitung der Ausschreibung sei eine Kanzlei beauftragt worden, die einen Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich Ausschreibungsverfahren und Vergaberecht habe. Das System solle im Wesentlichen wie bisher beibehalten werden. Neu werde vorgeschlagen, die Problemmüllsammlung künftig auf Problemstoffe zu beschränken. Dadurch könne eines der beiden Sammelfahrzeuge eingespart werden.

 

Mit in die Zukunft gerichtetem Blick weist Landrat Tritthart auf die zum 01.01.2022 zu erwartenden gravierenden Steigerungen bei den Müllgebühren hin. Die Kosten für die notwendige Sanierung der Deponie in Lonnerstadt mit 3,4 Mio. Euro trügen dazu ebenso wie sich abzeichnende erhebliche Kostensteigerungen in unterschiedlichsten Bereichen der Entsorgung bei. Von daher gebe er bereits jetzt zu bedenken, dass die Kosten für möglicherweise aus dem Gremium angedachte Erweiterungen des Angebotes letztlich von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises über die Müllgebühren getragen werden müssten.

 


Der Ausschuss für Umweltfragen, Klimaschutz und Abfallwirtschaft fasst folgenden Beschluss:

 

Die Ausschreibung der Sperrmüll- und Problemmüllsammlungen einschließlich Verwertungsleistungen erfolgt auf der Grundlage des beigefügten Konzeptes der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer und Coll. vom 16.11.2020.