Landrat Tritthart erklärt bei den nachfolgenden Tagesordnungspunkten mit Anträgen auf Kreiszuschüssen handle es sich um freiwillige Leistungen des Landkreises. Im Rahmen der bisher guten finanziellen Möglichkeiten habe der Landkreis in den letzten Jahren vornehmlich Träger der freien Wohlfahrtspflege mit erheblichen finanziellen Leistungen unterstützt. Diese belaufen sich beispielsweise im Jahr 2020 auf insgesamt rund 541.000 €. Für die Zukunft müsse überlegt werden, ob freiwillige Leistungen weiterhin aufgebracht werden können. Dies sei auf Landkreisebene nicht üblich. Für das Haushaltsjahr 2021 könne von einem sog. „Übergangsjahr“ gesprochen werden, da die Gemeinden künftig einerseits mit weniger Einnahmen und der Bezirk andererseits mit höheren Ausgaben kalkulieren müssen. Dies führe auch zu einer schlechteren Finanzlage auf Landkreisebene. Für das kommende Haushaltsjahr sei daher hinsichtlich der nachfolgenden Beschlussfassung zu entscheiden, die Höhe der freiwilligen Leistungen auf den bisherigen Stand „einzufrieren“, jedenfalls nicht noch weiter zu erhöhen.

 

Für die nachfolgenden Tagesordnungspunkte stehen den Mitgliedern des Ausschusses für soziale Angelegenheiten jeweils Sitzungsvorlagen zur Verfügung.