Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Krankenhausangelegenheiten und Gesundheitsfürsorge haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage sowie den Entwurf des Wirtschaftsplans für das Jahr 2021 erhalten.

 

In seiner Rede zum Entwurf des Wirtschaftsplans macht Landrat Tritthart deutlich, dass das Kreiskrankenhaus St. Anna mit seiner hochqualitativen und wohnortnahen Gesundheitsversorgung zu einem bedeutenden Infrastrukturbestandteil des Landkreises gehöre. Dafür werde mit dem im Wirtschaftsplan 2021 ausgewiesenen Fehlbetrag in Höhe von rund 1,955 Millionen Euro ein erheblicher finanzieller Beitrag geleistet. Vielfältige Herausforderungen nicht nur finanzieller Art machen nach wie vor große Anstrengungen erforderlich, das Kreiskrankenhaus St. Anna für die Zukunft zu positionieren.

 

Über allem stehe die Corona-Pandemie, die das Kreiskrankenhaus St. Anna aktuell sowie voraussichtlich auch im nächsten Jahr bis zur Findung eines Impfstoffes sowohl personell als auch betriebswirtschaftlich stark beanspruchen werde. Noch nicht absehbar sei, ob ein wirtschaftlicher Ausgleich analog zu 2020 geschaffen werde und die damit einhergehende Auswirkung auf das geplante Betriebsergebnis. Eine weitere große Herausforderung bleibe der Fachkräftemangel insbesondere in der Pflege und im ärztlichen Bereich. Die Situation werde dabei durch die zusätzliche Erhöhung der Pflegepersonaluntergrenzen in den Fachbereichen Innere Medizin und Allgemeinchirurgie ab 01.01.2021 verschärft. Zur Erfüllung dieser Vorgaben sei geplant, zwölf zusätzliche Vollzeitstellen in der Pflege zu schaffen.

 

Erfreulich sei laut Landrat Tritthart, dass die Baumaßnahmen zur Strukturverbesserung und hygienischen Optimierung bis Ende des Jahres abgeschlossen seien und dann 80 Betten in einem hochmodernen Ambiente zur Verfügung stehen. Neben der technischen Ausstattung, beispielsweise auf der Intensivstation, der Inneren Abteilung mit seiner hochmodernen endoskopischen Ausstattung und dem Labor, sei die neue zentrale Notaufnahme eine wesentliche Säule. Alle Notfallpatienten könne man nun nach dem Manchester-Triage-System im Rahmen einer Ampelregelung einstufen und nach entsprechender Dringlichkeit medizinisch behandeln. Für die Anschaffung und Ersatzbeschaffung weiterer Medizintechnik und technischer Anlagen werde vorgeschlagen, den Investitionskostenzuschuss von 100.000,- Euro auf 200.000,- Euro zu erhöhen. Damit werde nochmals unterstrichen wie wichtig das Kreiskrankenhaus St. Anna für die Versorgung der Region sei. Zusätzliche finanzielle Mittel werden für den Ausbau des Datenschutzes benötigt. Zudem sei unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zuschüsse seitens des Krankenhauszukunftsgesetzes im Bereich Informationstechnologie vorgesehen, die Vernetzung mit dem MVZ und den beiden Praxissitzen Orthopädie/Unfallchirurgie und Allgemeinmedizin sowie dem Universitätsklinikum Erlangen weiter auszubauen.

 

Landrat Tritthart führt weiter aus, dass es aufgrund der Corona-Pandemie und entgegen der Erwartungen zu keiner Steigerung der Fallzahlen im Rahmen der Kooperation mit dem Universitätsklinikum Erlangen in den Fachbereichen Unfallchirurgie/Orthopädie und Allgemein-/Viszeralchirurgie kommen konnte. Man gehe jedoch davon aus, die gesetzten Ziele im nächsten Jahr auch wegen der nun wieder voll zur Verfügung stehenden Bettenkapazität zu erfüllen.

 

Die politischen Rahmenbedingungen auf Bundesebene stellen weiterhin kleine Kliniken, wie das Kreiskrankenhaus St. Anna, vor große Herausforderungen, zumal die schnelle Taktung neuer Vorgaben im medizinischen und infrastrukturellen Bereich unter der angespannten personellen und finanziellen Situation teilweise nur schwer umgesetzt werden könne. Positiv hervorzuheben sei hier allerdings die Einführung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes, das festlege, die Kosten der Pflege ab dem Jahr 2020 zum großen Teil über das neue Pflegeerlösbudget zu finanzieren. Das Kreiskrankenhaus St. Anna, welches die bisher über DRG nur zum Teil finanzierten Pflegepersonalkosten selbst tragen musste, erhalte diese Kosten nun bei angestellten Pflegekräften voll erstattet, bei Zeitarbeitskräften in Höhe der durchschnittlichen Kosten einer angestellten Pflegekraft.

 

Landrat Tritthart schließt seine Rede mit dem Dank an alle Patientinnen und Patienten, die Betriebsleitung sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für deren Arbeit und Engagement. Das Kreiskrankenhaus St. Anna sei baulich und medizinisch gut aufgestellt. Nun müsse optimistisch gestimmt abgewartet werden, inwieweit sich die wirtschaftliche Lage entwickle.

 

In der sich anschließenden Aussprache beantwortet Kaufmännischer Leiter Menter Detailfragen zu unterschiedlichen Posten des Wirtschaftsplans und erläutert die Maßnahmen zur öffentlichkeitswirksamen Bewerbung des Kreiskrankenhauses sowie zur Gewinnung von Fachkräften. Landrat Tritthart erklärt dazu, man habe zwischenzeitlich einen Wettbewerb „Mitarbeiter/innen werben Mitarbeiter/innen“ ausgerufen. Für die erfolgreiche Werbung einer Fachkraft werde an die werbende Person eine Prämie von insgesamt 2.500,- Euro ausgezahlt, sofern das entsprechende Arbeitsverhältnis über 12 Monate bestehe. Es sei wichtig, sich diesem Thema auf vielseitige Art und Weise offen zu stellen. Die Gewinnung von Fachkräften wird in verschiedenen Wortmeldungen aus den Fraktionen übereinstimmend als große Herausforderung gesehen.

 

Im weiteren Verlauf der Aussprache betont Kreisrat und stellv. Landrat Dr. Oberle, es sei ein großes Anliegen aller, dass sich die wirtschaftliche Lage des Kreiskrankenhauses stetig verbessere. Kreisrätin und MdB Stamm-Fibich macht deutlich, für kleinere Krankenhäuser sei es schwieriger denn je. Die Bundesregierung versuche diese Krankenhäuser während der Corona-Pandemie zu unterstützen, nach wie vor liege die Krankenhausplanung jedoch in der Zuständigkeit der Länder. Kreisrat Kauper hebt hervor, er sehe die Senkung des Defizits um 700.000,- Euro als ersten Erfolg.

 

Abschließend erklärt Landrat Tritthart, die Corona-Pandemie habe die Relevanz kleiner, in der Fläche versorgender Krankenhäuser nochmals deutlich aufgezeigt.


Der Ausschuss für Krankenhausangelegenheiten und Gesundheitsfürsorge fasst folgenden Beschluss:

 

Der Ausschuss für Krankenhausangelegenheiten und Gesundheitsfürsorge empfiehlt dem Kreistag die Annahme des vorgelegten Entwurfs des Krankenhaus-Wirtschaftsplans für das Jahr 2021.

 

Für gegenseitig deckungsfähig werden erklärt:

 

Die Aufwendungen der GuV-Positionen 9a und 9b (Personalkosten) sowie 10a, 10b, 18 und 20 (Sachkosten) des Erfolgsplans.