Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Den Mitgliedern des Ausschusses für soziale Angelegenheiten liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage mit dem Entwurf des Landkreishaushaltes 2021 für den Einzelplan 4 – Soziale Sicherung (ohne Verwaltung Jugendhilfe) vor.

 

In seiner Rede zum Haushaltsentwurf 2021 für den Bereich Soziale Sicherung teilt Landrat Tritthart mit, den Einnahmen in Höhe von 9.905.000 € stünden Ausgaben in Höhe von 13.072.000 € gegenüber. Der Finanzbedarf betrage somit für den Landkreis Erlangen-Höchstadt 3.167.000 €. Schwerpunkte bilden die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die Kosten der Unterkunft für erwerbsfähige Arbeitssuchende sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Haushaltsansätze im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes verringern sich gegenüber dem Jahr 2020 weiter aufgrund leicht rückläufiger Asylbewerberzahlen sowie dem Wechsel in den Leistungsbezug des SGB II. Im Bereich Kosten der Unterkunft stünden Einnahmen in Höhe von ca. 4.350.000 € Ausgaben in Höhe von 6.635.000 € gegenüber. Sehr erfreulich sei, dass der Bund zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen weitere 25 Prozent der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende in Höhe von 70,6 % übernimmt. Der Finanzbedarf sinke dadurch in diesem Bereich um rund 0,9 Mio. €. Nach Einschätzung des Jobcenters sei coronabedingt für 2021 mit steigenden Fallzahlen gegenüber dem Jahr 2020 zu rechnen. Es bleibe abzuwarten, in welcher Höhe die finanzielle Entlastung des Kreishaushaltes im Bereich der Kosten der Unterkunft tatsächlich ausfalle. Im Sozialetat wurde die vom Ferienausschuss am 27.04.2020 beschlossene Anpassung der Mietobergrenzen berücksichtigt.

Landrat Tritthart erläutert im Weiteren, dass es seit jeher Aufgabe der Sozialhilfe sei, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspreche. Gerade in der jetzigen Zeit, in der Menschen coronabedingt zusätzlich in soziale Not geraten, sei es wichtig, dass das Sozialsystem einwandfrei funktioniere. Dafür sei der Landkreis mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf und den bereits bekannten Notwendigkeiten gerüstet. Darüber hinaus leiste der Landkreis seit vielen Jahren freiwillige Zuschüsse an Vereine, Verbände und Institutionen. Angesichts der sich bereits jetzt abzeichnenden schlechteren Finanzlage in den kommenden Jahren müsse aber auch darauf hingewiesen werden, dass die Gewährung dieser freiwilligen Leistungen stets im Zusammenhang der Finanzierbarkeit und dem Gesamthaushalt zu sehen sind.

 

Abschließend dankt Landrat Tritthart allen Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis, die sich sozial engagieren und ehrenamtlich tätig sind. Vieles könne erst durch ehrenamtliche Arbeit und das besondere Engagement der Helferinnen und Helfer für den Einzelnen und für das Miteinander in der Gesellschaft geleistet werden. Hierfür spreche er persönlich und im Namen des Landkreises Erlangen-Höchstadt Dank und Anerkennung aus. Ebenso verbinde er seinen Dank an die Mitglieder der zuständigen Kreisgremien, an die Städte, Märkte und Gemeinden sowie die Träger der freien Wohlfahrtspflege und die sozialen Einrichtungen im Landkreis für die konstruktive Kommunikation und Zusammenarbeit. Nur so können auch künftige Aufgaben zum Wohl der Menschen im Landkreis wahrgenommen werden.


Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:

 

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten stimmt dem Haushaltsentwurf 2021 für den Bereich Soziales (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt), wie er Gegenstand der Beratung war, zu und empfiehlt dem Kreistag des Landkreises Erlangen-Höchstadt die Annahme.

 

Je nach Beschlussfassung über die Gewährung der freiwilligen Leistungen ist der Haushaltsansatz noch anzupassen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse entsprechend der Zuschussrichtlinien und unter Einhaltung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen abzuwickeln und zur Auszahlung zu bringen.