Sitzung: 10.11.2020 Ausschuss für soziale Angelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten
fasst folgenden Beschluss:
Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen
Mittelbereitstellung im Haushalt 2021 erhält die Kontaktstelle für Arbeitslose
einen Zuschuss im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Der
Zuschuss ist von der Verwaltung auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum
01.07.2021 zur Auszahlung zu bringen.
Die Gewährung eines Zuschusses erfolgt ohne
Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf
Weitergewährung über das Jahr 2021 hinaus.