Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:

 

Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung im Haushalt 2021 erhält die Kontaktstelle für Arbeitslose einen Zuschuss im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Der Zuschuss ist von der Verwaltung auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2021 zur Auszahlung zu bringen.

 

Die Gewährung eines Zuschusses erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2021 hinaus.