Beschluss: vertagt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Anwesend: 16

Im Rahmen der Beratung teilt Kreisrätin Schmidt mit, als freiwillige Helferin in der Flüchtlingsbetreuung könne sie selbst nicht sofort die Notwendigkeit für eine Koordinierungsstelle erkennen. Bisher werde auf bekannte gute Dolmetscher zurückgegriffen. Es stelle sich auch die Frage welche Leistungen umfasst werden    z. B. der Druck mehrsprachiger Flyer oder fremdsprachige behördliche Leistungen. Kreisrätin Müller-Schimmel weist darauf hin, dass es sich um viele differenzierte Sachverhalte handeln könne, die den Dolmetscherpool insgesamt als sinnvolle Ergänzung notwendig machen. Die Integrationslotsin Schön erklärt, die Helferkreise benötigen immer wieder Dolmetscher z.B. für Fachgespräche an Schulen und Arztgespräche. Die letzte Abfrage der Helferkreise habe ergeben, dass die Koordinierungsstelle von Dolmetscherleistungen zur Unterstützung sehr gewünscht werde. Mit der bfz gGmbH konnte ein leistungsfähiger Träger gewonnen werden. Voraussetzung für die Förderung aus dem Europäischen Förderfonds sei eine Arbeitsaufnahme noch im Dezember 2020. Mit Zustimmung des Gremiums wird Kreisrätin Dr. Salzner, die nicht Mitglied des Ausschusses für soziale Angelegenheiten ist, das Wort erteilt. Sie äußert die Ansicht, es dürfe keinen Automatismus für neue Projekte geben. Kreisrat Stopfer spricht sich dafür aus, mit weiteren Informationen die Beschlussfassung dem Kreisausschuss vorzulegen.


Landrat Tritthart schlägt vor, Beschluss zu fassen, den notwendigen Betrag in Höhe von 16.666,67 € in den Entwurf des Landkreishaushaltes 2021 einzustellen. Weiterhin ist mit den Helferkreisen nochmals abzustimmen, ob die Einrichtung einer Koordinierungsstelle von Dolmetscherleistungen Zustimmung findet oder nicht. Die Entscheidung darüber ist zu vertagen und dem Kreisausschuss am 14.12.2020 zur Entscheidung vorzulegen.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für soziale Angelegenheiten stimmen mehrheitlich mit 14:2 Stimmen für den vorgenannten Beschlussvorschlag.