Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Den Mitgliedern des Ausschusses für soziale Angelegenheiten liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage und der Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 16.09.2020 vor.

 

Landrat Tritthart erklärt die komplexe Thematik der Errichtung von Pflegestützpunkten sei schon seit längerer Zeit in der Diskussion. Aufgrund der bisherigen Rahmenbedingungen wurde jedoch im Landkreis die Errichtung von Pflegestützpunkte nicht aufgegriffen, da die Beratung durch die zwei Fachstellen für pflegende Angehörige gewährleistet wird. Mit Änderung der Rahmenbedingungen zum 01.01.2020 haben sich nunmehr neue Voraussetzungen ergeben. Landrat Tritthart schlägt vor, weitere notwendige Entscheidungsschritte unter diesen neuen Voraussetzungen zu prüfen und vorzubereiten. Dies sollte neutral und ohne Vorwegfestlegung eines möglichen Standortes erfolgen. Ziel müsse sein, für die Bürgerinnen und Bürger eine umfassende Beratung für den Bereich Pflege sicher zu stellen. Hierbei müsse auch die Frage der Integration oder der weiteren Eigenständigkeit der Fachstellen für pflegende Angehörige mit einbezogen werden. Um weitere Entscheidungen und Verhandlungseckpunkte mit den jeweiligen Akteuren, Verhandlungspartnern und der Förderbehörde vorbereiten zu können werde vorgeschlagen, in den Landkreishaushalt 2021 einen Betrag von 30.000 € hierfür einzustellen.

 

Im Verlauf der weiteren Beratung wird auf den demografischen Wandel hingewiesen, der den Bedarf an umfassender Pflegeberatung bei derzeit mehreren Anlaufstellen verdeutlicht. Für die SPD-Kreistagsfraktion begründet Kreisrätin Schroff den Antrag. Mit einem Pflegestützpunkt sollte an zentraler Stelle im Landkreis, durch eine kompetente Person, eine neutrale und umfassende Information der Betroffenen ermöglicht werden, die von caritativen Einrichtungen unabhängig ist. Ob die derzeitigen Fachstellen für pflegende Angehörige im westlichen und östlichen Landkreis in der Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt (AWO) bei Errichtung eines Pflegestützpunktes in diesen integriert, angegliedert oder separat weiterbestehen können, müsse ebenso geklärt werden, wie der Standort. Herzogenaurach biete sich als größte Stadt im Landkreis zwar an, der Ort sei jedoch zweitrangig. Die Schwierigkeiten bestünden in erster Linie aus den Verhandlungen zur Kostenbeteiligung der verschiedenen Institutionen. Auf Nachfrage und Zustimmung aus dem Gremium erteilt Landrat Tritthart Kreis- und Bezirksrätin Dr. Ute Salzner, die nicht Mitglied des Ausschusses für soziale Angelegenheiten ist, das Wort. Kreisrätin Dr. Salzner weist auf die bereits in Mittelfranken bestehenden Pflegestützpunkte in der Stadt Erlangen und im Landkreis Roth hin. Aus ihrer Sicht sei die Prüfung der Einrichtung eines Pflegestützpunktes auch im Landkreis Erlangen-Höchstadt sinnvoll. Es gebe verschiedene Modelle für die Verhandlungen mit den Kostenträgern u.a. dem Bezirk Mittelfranken. Unter bestimmten Voraussetzungen bestehe die Möglichkeit, dass Personal vom Bezirk Mittelfranken dafür abgestellt werde. Im Landkreis Roth sei die Fachstelle für pflegende Angehörige an den Pflegestützpunkt angegliedert. Für 60.000 Einwohner werde mit einer Fachkraft gerechnet, d.h. im Landkreis Erlangen-Höchstadt könne von zwei Fachkräften ausgegangen werden. Kreisrätin Dr. Salzner empfiehlt, sich über die Erfahrungen beim Aufbau und Betrieb eines Pflegestützpunktes insbesondere beim Landkreis Roth zu informieren.


Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierungsmöglichkeiten der Errichtung eines Pflegestützpunktes im Landkreis auf der Basis des „Rahmenvertrages zur Arbeit und Finanzierung der Pflegestützpunkte nach § 7 c Abs. 6 SGB XI in Bayern“ zu prüfen und dem Ausschuss für soziale Angelegenheiten in einer der nächsten Gremiensitzungen zu berichten und einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu erarbeiten.

Im Landkreishaushalt 2021 werden 30.000 € auf Haushaltsstelle 0.3400.6580 eingestellt.