Sitzung: 13.07.2020 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 52, Nein: 1, Anwesend: 53
Zur Erhöhung der Gebühren für Sonderprüfungen externer Bewerberinnen und Bewerber von derzeit 400 € auf 700 € stellt der Fraktionsvorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Kreisrat Dr. Hacker den Antrag zur Geschäftsordnung, die Entscheidung zu vertagen. Die SPD-Kreistagsfraktion benötige noch genauere Informationen und möchte vorher auch die Schule besuchen. Angesichts des hohen Personalbedarfs an Erzieherinnen und Erziehern und der deshalb auch kostenlosen Ausbildung, sei es in der Gesamtschau nicht sinnvoll, jetzt die Gebühren für die Abschlussprüfung zu erhöhen.
Landrat Tritthart verweist nochmals auf den vorliegenden Empfehlungsbeschluss des Schulausschusses und erklärt, betroffen seien durchschnittlich ca. 5 bis 10 externe Schülerinnen und Schüler. Die Gebühren seien seit dem Jahr 2003 nicht erhöht worden.
Nach kurzer Diskussion lässt Landrat Tritthart über den Geschäftsordnungsantrag die Entscheidung zu vertagen abstimmen.
Der Kreistag lehnt die Vertagung mehrheitlich mit 13:40 Stimmen ab.
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Die Gebührensatzung für die Sonderprüfungen der Fachakademie für Sozialpädagogik des Landkreises Erlangen-Höchstadt wird wie folgt geändert:
1.
Änderungssatzung
zur Gebührensatzung
Für die Sonderprüfungen der Fachakademie für
Sozialpädagogik des Landkreises Erlangen-Höchstadt
Der Landkreis
Erlangen-Höchstadt erlässt aufgrund von Art. 17 und 18 Abs. 1 Nr. 1 der
Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO), in Verbindung mit Art. 27
Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und
Unterrichtswesen (BayEUG), folgende Änderungssatzung zur Gebührensatzung für
die Sonderprüfungen der Fachakademie für Sozialpädagogik des Landkreises
Erlangen-Höchstadt i.d.F vom 04.08.2003
Artikel 1
§ 2 erhält
folgende Fassung:
„§ 2
Für die Teilnahme
an der Abschlussprüfung für andere Bewerber nach § 37 der Schulordnung für die
Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd) wird an der Fachakademie für
Sozialpädagogik des Landkreises Erlangen-Höchstadt eine Gebühr von 700,00 €
erhoben.“
Artikel 2
Die
Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des
Landkreises-Höchstadt in Kraft.
Erlangen,
__.__.2020
Landkreis Erlangen-Höchstadt
Alexander
Tritthart
Landrat