Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Den Mitgliedern des Kreisausschusses liegen eine Sitzungsvorlage sowie die Investitionsplanung 2020 – 2023 für den Straßen-, Brücken- und Radwegeausbau vor. Diese sind der Niederschrift nochmals als Anlage beigefügt.

 

Landrat Tritthart weist zur vorliegenden Investitionsplanung insbesondere auf den in Priorität 1 aufgenommenen Bau eines Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße ERH 8 Unterschöllenbach-Oberschöllenbach und auf die in Priorität 2 vorgesehenen Maßnahmen für Geh- und Radwege entlang der Kreisstraßen ERH 29 Baiersdorf-Igelsdorf und ERH 13 Höfen-Tuchenbach hin. Insgesamt betrachtet liege der Fokus der Investitionsplanung in den nächsten Jahren auf dem weiteren Ausbau der Radwegeinfrastruktur im Landkreis. Dies sei eine deutliche Änderung im Vergleich zu den vergangenen Jahren. Diese Entwicklung würde auch von den Gemeinden in den bereits stattfindenden Arbeitskreisen zur Erstellung eines Radverkehrskonzeptes gut angenommen.

In der weiteren Beratung wird die Investitionsplanung aus allen Fraktionen übereinstimmend begrüßt. Ergänzend hingewiesen wird auf die Anbindung der Ortsdurchfahrt Medbach an das Radwegenetz der Stadt Höchstadt a. d. Aisch. Zudem sei der Aufbau einer Ladeinfrastruktur auch für Elektrofahrräder notwendig. Auf Nachfrage erläutert Beschäftigter Mußack, die Ortsdurchfahrt Uttenreuth in Richtung Marloffstein sei noch nicht saniert, da die Gemeinde Uttenreuth dort erst eine Kanalbaumaßnahme durchführt. Landrat Tritthart ergänzt zum Ausbau der BAB A 3 gebe es keine neuen Informationen.


Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

Vom Vortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen und es besteht Einverständnis mit der vorgenannten Investitionsplanung für:

 

Kreisstraßen-, Brücken- und Radwegeausbau:

Die veranschlagten Kosten betragen

            für die Haushaltsjahre 2020 - 2023       13.195.000,00 €

            der Finanzbedarf wird ermittelt mit         7.175.000,00 €

 

Die Maßnahmen ERH 16 Brücke über die BAB A3 bei Neuhaus mit Geh- und Radweg (HHSt 1.6527), ERH 26 Brücke über die BAB A3 bei Hannberg mit Geh- und Radweg (HHSt 1.6526) und ERH 36 Unterführung der BAB A 3 bei Medbach mit Geh- und Radweg (HHSt 1.6528) werden als absolut vorrangig in die Priorität 1 für das Jahr 2019 eingestuft.

 

Weiterhin wird die Baumaßnahme ERH 33 Geh- und Radweg Weiher – Unterschöllenbach, BA 2 von der Staatsstraße 2243 bis zur Minderleinsmühle (HHSt 1.6533), als vorrangig eingestuft.

 

Die Maßnahme ERH 8 - Geh- und Radweg Unterschöllenbach - Oberschöllenbach (HHSt 1.6548) ist in das Investitionsprogramm (Priorität 1) aufzunehmen.

 

Die Maßnahmen ERH 29 - Geh- und Radweg Baiersdorf (ERH 5) - Igelsdorf und ERH 13 - Geh- und Radweg Höfen – Tuchenbach (Landkreis Fürth - FÜ 8) sind in das Investitionsprogramm (Priorität 2) aufzunehmen.

 

Für die Haushaltsjahre 2020 bis 2023 sind die anteiligen Kosten einzuplanen; die Vorlage „Investitionsplanung 2020 bis 2023“ ist Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, die Prioritätenliste / Investitionsplanung jährlich fortzuschreiben.