Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Den Mitgliedern des Kreisausschusses wurden zu den Tagesordnungspunkten 4.1 und 4.2 mit Schreiben vom 09.12.2019 die Sitzungsunterlagen mit den Eckpunkten zum Verfahren und zur Vorabbekanntmachung sowie die Fahrpläne für die Linienbündel 5 „Aurachgrund“ und 7 „Regnitzgrund“ übersandt.

 

Landrat Tritthart erklärt dazu, inhaltlich berücksichtige die Vorabbekanntmachung der Linienbündel die jetzige Situation und den aktuellen Fahrplan. Bis zur Ausschreibung sei noch eine Bearbeitung der Vergabebekanntmachung mit allen Beteiligten im Rahmen des Arbeitskreises Nahverkehr vorgesehen. Dieses Ergebnis werde dann dem Kreisausschuss vor der erneuten Ausschreibung zur Beschlussfassung vorgelegt. Der heute zu fassende Beschluss zur Vorabbekanntmachung müsse für die Inanspruchnahme der verkürzten Ausschreibungsfristen deutlich machen, dass es sich um eine „Berichtigung“ der ursprünglichen Vorabbekanntmachung handle. Der Beschlussvorschlag ist entsprechend zu ergänzen. Darauf habe die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei hingewiesen.

 

Im Rahmen der Beratung stellt Kreisrat Bachmayer den Antrag die Eckpunkte für die Vorabbekanntmachung unter Nr. 5 bei Fahrzeugausstattung/Fahrzeug-eigenschaften zu ändern, und zwar dahingehend, dass der vorgesehene Bonus in der Angebotswertung für „emissionsfreie Elektrobusse“ statt wie vorgesehen für „besonders emissionsarme Antriebstechniken“ gewährt wird. Dies sei eine Möglichkeit die schon auf dem Markt verfügbaren Elektrobusse zu fördern. Landrat Tritthart gibt zu bedenken, dass die bisherige Formulierung die Gewährung eines Bonus sowohl für Elektrobusse als auch für die beispielsweise auf der Linie 209 (Eckental) schon verkehrenden emissionsarmen Hybridbusse ermögliche. Ein Bonus wäre dann nur noch sehr eingeschränkt nur für Elektrobusse möglich. Oberregierungsrat Hartel ergänzt   bis zur endgültigen Vergabebekanntmachung werde es ohnehin noch Modifizierungen geben. Darüber hinaus könne die Vorabbekanntmachung nicht über die Anforderungen der Vergabebekanntmachung hinausgehen. Damit auch Angebote von Hybridbussen attraktiv sein können, sei dies bei der Angebotswertung mit einem Bonus ausdrücklich berücksichtigt. Im weiteren Verlauf der Beratung werden insbesondere die Möglichkeiten der Förderung von Elektrobussen bei der Neuvergabe der Linienbündel diskutiert und auf die Weiterentwicklung der Fahrzeuge für den ÖPNV als auch auf entsprechende Förderprogramme für die Unternehmen hingewiesen. Gefordert wird zudem der Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektrobusse auf örtlicher Ebene in enger Verzahnung mit den jeweiligen Kommunen z. B. für den Regnitzgrund. Damit könne die Förderung bzw. das Angebot für Elektrobusse unterstützt und gefördert werden. Kreisrat Dr. Hacker schlägt vor, die Formulierung mit einem Klammerzusatz unter Nr. 5 Abs. 2 letzter Satz zu ergänzen und wie folgt zu fassen: „Besonders emissionsarme Antriebstechniken (bis hin zu lokal emissionsfreien Elektrofahrzeugen) werden mit einem Bonus in der Angebotswertung berücksichtigt.“ Landrat Tritthart betont „emissionsarm“ habe bisher selbstverständlich auch emissionsfreie Fahrzeuge mit beinhaltet. Der Einsatz von Elektrobussen wurde bisher jedoch noch nicht angeboten. Kreisrat Bachmayer signalisiert sein Einverständnis zum Formulierungsvorschlag von Kreisrat Dr. Hacker. 

 

Landrat Tritthart formuliert den um das Wort „Berichtigung“ ergänzten Beschlussvorschlag und lässt wie folgt abstimmen:

 


Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Berichtigung der Vorabbekanntmachung zur Vergabe der Verkehrsleistungen für das Linienbündel 5 gemäß § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 zu veröffentlichen und die Durchführung eines Offenen Verfahrens gemäß Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 14 Abs. 2 VgV zur Vergabe der Verkehrsleistungen für das Linienbündel 5 vorzubereiten.