Den Mitgliedern des Kreistages stehen zu diesem Tagesordnungspunkt Sitzungsunterlagen zum VGN-Innovationspaket und zur Einführung eines 365 Euro-Jugendtickets zur Verfügung. Die beiden sachverwandten Tagesordnungspunkte werden von Landrat Tritthart zusammengefasst vorgetragen und anschließend vom Gremium beraten.

 

Landrat Tritthart führt dazu aus, dass die gesamte Thematik bereits im Arbeitskreis Nahverkehr am 23.07.2019 sowie im Rahmen einer Besprechung der Fraktionsvorsitzenden am 13.09.2019 dargestellt und erörtert wurde. Danach habe der Kreisausschuss am 27.09.2019 den Beschlussvorschlag zum VGN-Innovationspaket und zur Einführung eines 365 Euro-Jugendtickets einstimmig zur Annahme im Kreistag empfohlen. Zusammengefasst dargestellt enthalte das VGN-Innovationspaket verschiedene technische Neuerungen, die u.a. auch zu Vereinfachung für die ÖPNV-Nutzer/innen führen sollen und im Besonderen die einmalige Aussetzung einer Tariferhöhung im kommenden Jahr. Hierfür komme auf den Landkreis, verteilt auf die nächsten fünf Jahre, eine finanzielle Belastung von rund 1 Mio. € zu. Neben der finanziellen Beteiligung der einzelnen Aufgabenträger sei der einstimmige Beschluss in den VGN-Gremien, dem Grundvertragsausschuss am 10.10.2019, erforderlich. Danach sei eine sukzessive Umsetzung der einzelnen Bausteine in den Jahren 2020 bis 2024 vorgesehen. Landrat Tritthart weist zudem darauf hin, dass zwischenzeitlich mit dem Freistaat Bayern geklärt sei, dass die SPNV-Mindereinnahmen allein durch den Freistaat Bayern gedeckt werden. Dies sei in der Höhe der errechneten finanziellen Beteiligung des Landkreises am VGN-Innovatiospaket im Wesentlichen bereits berücksichtigt. Auch die Realisierung eines 365 Euro-Jugendtickets führe zu Fahrgeldmindereinnahmen, die zu 2/3 vom Freistaat Bayern und zu 1/3 von den VGN-Verbundpartnern getragen werden sollen. Der VGN gehe aktuell hierbei im Basisjahr 2019 von einer jährlichen Belastung von ca. 203.000 € für den Landkreis aus (unter Berücksichtigung der bisherigen Förderquote des Schülerverkehrs durch den Freistaat Bayern von 70 %). Der Vorbehalt einer adäquaten Ersatzregelung für die indirekte Steuerung der Schülerströme anhand des Kriteriums der nächstgelegenen Schule nach der Schülerbeförderungsverordnung sei auch im Interesse des Landkreises im Hinblick auf die in der Trägerschaft des Landkreises stehenden Schulen.

 

Landrat Tritthart spricht sich abschließend dafür aus, sowohl dem VGN-Innovationspaket als auch der Einführung eines 365 Euro-Jugendtickets zuzustimmen. Beides seien Schritte und Maßnahmen in die richtige Richtung, um den ÖPNV im Verbundgebiet attraktiver zu gestalten. Für weitere Fragen stehe der Geschäftsführer des VGN, Herr Haasler, zur Verfügung.

 

Im Rahmen der anschließenden Beratung wird aus den Fraktionen weitgehend Zustimmung signalisiert. In der Zusammenschau wird aber in verschiedenen Wortmeldungen auch betont, Ziel müsse die Einführung eines 365 Euro-Tickets für alle ÖPNV-Nutzer/innen sein. Ebenso solle die Zeit der Tarifaussetzung genutzt werden, ein neues attraktives Tarifsystem im VGN zu etablieren. Verwiesen wird auf die Tarifgestaltung im Landkreis Fürth. Auch mit dem E-Ticket könne bei entsprechender Ausgestaltung eine Vereinfachung sowie eine kleinteilige und gerechte Tarifgestaltung erreicht werden. Zudem sei eine Parkraumbewirtschaftung notwendig. Das sog. „Wiener Modell“ könne ein Beispiel geben. Landrat Tritthart erläutert zur Tarifgestaltung im Landkreis Fürth, dieser könne schon topografisch nicht mit dem Landkreis Erlangen-Höchstadt verglichen werden. Wichtig sei außerdem, dass im Landkreis Erlangen-Höchstadt ÖPNV-Verbesserungen stets vom Landkreis finanziert werden. Im Landkreis Fürth werden dagegen ab einer bestimmten Grenze die Kosten von den jeweiligen Gemeinden getragen, z. B. damit alle Ortsteile einer Gemeinde einem Zonenschema zugeteilt werden. Die Mitfinanzierung durch Gemeinden wäre ein Paradigmenwechsel im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Zur Einführung des 365 Euro-Jugendtickets mit Ausweitung auf Studenten/Studentinnen ergänzt Landrat Tritthart auf Nachfrage, dieses sei derzeit vom Personenkreis auf Schüler/innen und Auszubildende beschränkt. Kreisrat Hirschmann macht nochmals seinen gemeinsamen Antrag mit Kreisrat Manfred Bachmayer für ein übersichtliches und attraktives Tarifsystem im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg vom 09.09.2019 deutlich. Landrat Tritthart erklärt, hierzu gelte der Beschluss des Kreisausschusses vom 25.09.2019. Der Geschäftsführers des VGN, Herr Haasler, weist auf die bereits in den Jahren 2016/2017 durchgeführte Machbarkeitsstudie mit dem Ziel der Tarifgestaltung unter Einbeziehung der neuen digitalen Möglichkeiten hin. Diese werde mit einer Folgestudie zu den Kosten E-Ticket, E-Tarif fortgesetzt.