Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

 

Den Mitgliedern des Kreisausschusses liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage vor, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Landrat Tritthart weist nochmals darauf hin, dass seitens des Landkreises keine Rechtsverpflichtung zur Gewährung eines Zuschusses bestehe. Dieser würde eine rein freiwillige Leistung darstellen.


Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

  1. Dem Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Erlangen-Höchstadt, wird zur Finanzierung des Neubaus der seitens BRK und ASB gemeinsam betriebenen Rettungswache in Herzogenaurach, Werner-Heisenberg-Str. 8, ein einmaliger freiwilliger Zuschuss des Landkreises Erlangen-Höchstadt in Höhe von 174.120,00 € gewährt.

Der Zuschussbetrag ist an das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Erlangen-Höchstadt, auszuzahlen.

 

  1. Dem Arbeiter-Samariter-Bund, Landesverband Bayern, wird zur Finanzierung des Neubaus der seitens BRK und ASB gemeinsam betriebenen Rettungswache in Herzogenaurach, Werner-Heisenberg-Str. 8, ein einmaliger freiwilliger Zuschuss des Landkreises Erlangen-Höchstadt in Höhe von 125.880,00 € gewährt.

Der Zuschussbetrag ist an den Arbeiter-Samariter-Bund, Landesverband Bayern e.V., auszuzahlen.

 

  1. Die Zuschüsse sind für 25 Jahre zweckgebunden und dinglich zu sichern.