Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

 

Den Mitgliedern des Kreisausschusses ist zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zugegangen, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Mit der Fortschreibung der Lohn-, Fahrzeug- und Gerätekosten des Kreisbauhofes Heßdorf besteht Einverständnis.

 

Für Verkehrsschilder, Leitpfosten, etc. werden zum Kaufpreis zusätzlich + 10 % für Lagerhaltung verrechnet.

Für die Abgabe von Auftausalz an Gemeinden wird zum Kaufpreis zusätzlich 6,30 €/t für Lagerhaltung und Ladegerät verrechnet.

Für die direkte Weiterverrechnung von Fremdleistungen werden 25,00 € Verwaltungskosten aufgeschlagen.

Als Lohnkosten werden ab 01.06.2019 für einen Beschäftigten 39,00 € verrechnet.

 

Die beiliegende Aufstellung der Gerätekosten ist Bestandteil des Beschlusses.