Beschluss: Der Antrag wurde zurück genommen

Die Mitglieder des Ausschusses für Umweltfragen und Abfallwirtschaft erhalten zum Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 28.01.2019 eine Tischvorlage. Diese ist dieser Niederschrift nochmals als Anlage beigefügt.

 

Landrat Tritthart erläutert dazu, dass seiner Ansicht nach die Thematik grundsätzlich und in der Gesamtschau bearbeitet werden müsse, da nicht nur, wie im SPD-Antrag ausdrücklich benannt, ambulante Wohngemeinschaften betroffen sein können sondern auch eine Vielzahl anderer Einrichtungen. Entsprechende Anträge seien bereits eingegangen bzw. vorgetragen worden. Eine Finanzierung über die Gebühren der Abfallwirtschaft sei nicht möglich. Vielmehr handle es sich um einen freiwilligen Zuschuss des Landkreises.

 

Im Weiteren erläutert Regierungsdirektorin Müller die kostenlose Abgabe von Restmüllsäcken an Privatpersonen habe ihren Ursprung in den 90er Jahren als der Abfuhrturnus von wöchentlich auf 14tägig umgestellt wurde. Bei einer Ausgangslage von 37 Fällen wurde damals die kostenlose Abgabe zusätzlicher Restmüllsäcke als soziale monetäre Geste verstanden, damit den von Inkontinenz Betroffenen nicht wegen der Abfuhrumstellung höhere Kosten wegen größerer notwendig werdender Mülltonnen entstehen. Der vorliegende Antrag der SPD-Kreistagsfraktion beziehe sich auf ambulante Wohngruppen. Dabei handle es sich weder um stationäre noch teilstationäre Einrichtungen sondern um Wohngemeinschaften mit ambulanter Betreuung ohne Träger im sozialrechtlichen Sinn. Insbesondere die Konzeption der ambulant betreuten Wohngemeinschaften lasse von vornherein einen dauerhaft erhöhten Bedarf erkennen und unterscheide sich deshalb vom bisher in Frage kommenden Personenkreis. Mit der Abgabe kostenloser Restmüllsäcke wäre kein erhöhter Entsorgungskomfort gewährleistet. Statt Tonnen in ausreichender Größe müssten dann Restmüllsäcke bis zum zweiwöchentlichen Abfuhrtermin gelagert werden. Darüber hinaus müsse aus Gleichbehandlungsgründen erwogen werden, den gleichfalls Betroffenen in anderen Einrichtungen die gleiche Leistung zukommen zu lassen u.a. in stationären Pflegeeinrichtungen und Kindertagesstätten. Entsprechende Anfragen und ein Antrag dafür lagen bereits vor und wurden bisher abschlägig entschieden. Regierungsdirektorin Müller erklärt, es handle sich ihrer Ansicht nach um einen über den Kreishauhalt zu finanzierenden finanziellen Zuschuss im sozialen Bereich, der auch als solcher behandelt werden sollte.

 

Im Rahmen der anschließenden Beratung nimmt Kreisrat Gubo für die SPD-Kreistagsfraktion den am 28.01.2019 gestellten Antrag zurück unter der Voraussetzung, dass die Gesamtproblematik in einer der nächsten Sitzungen behandelt werde. Es gehe im Wesentlichen darum eine nachvollziehbare Lösung unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen gewerblichen Anbietern und erheblich belasteten Privatpersonen zu erarbeiten.

 

Kreisrat Lang stimmt einer generellen Diskussion in einer der nächsten Sitzungen zu, damit die seit 1990 eingetretene Entwicklung bei einer weiteren Entscheidung angemessen berücksichtigt werden könne. Kreisrat Schulz macht deutlich, nur größere Tonnen seien sinnvoll, um die Lagerung von Restmüllsäcken zu vermeiden.

 

Landrat Tritthart schlägt vor, nochmals zu prüfen, in welchem Ausschuss die weitere Behandlung der Thematik  erfolgen sollte. Da es sich bei der kostenlosen Abgabe der Restmüllsäcke um eine über den Kreishaushalt zu finanzierende freiwillige Leistung des Landkreises handeln würde, komme grundsätzlich auch eine Behandlung im Ausschuss für soziale Angelegenheiten in Betracht. Die Abfallwirtschaft sei insbesondere wegen der Abfuhrlogistik kostenloser Restmüllsäcke betroffen. Dies werde vorher mit der SPD-Kreistagsfraktion abgestimmt.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Umweltfragen und Abfallwirtschaft sind mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden.