Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Die Mitglieder des Bauausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage mit dem Raumprogramm der Regierung von Mittelfranken vom 25.10.2018, einer Planunterlage, einer Folgekostenberechnung und einer Stellungnahme des Emil-von-Behring-Gymnasiums vom 29.04.2019, erhalten. Diese sind der Niederschrift als Anlage nochmals beigefügt.

 

Eingangs begrüßt Landrat Tritthart den Schulleiter des Emil-von-Behring-Gymnasiums Spardorf, Herrn Oberstudiendirektor Dr. Braun, die 1. Bürgermeisterin der Gemeinde Spardorf, Birgit Herbst, von der Arbeitsgemeinschaft „Siewertsen Architekten und Ulm Ingenieurgesellschaft für Bauwesen (ARGE)“ Herrn Siewertsen und Herrn Ulm sowie Kreisbaumeister Lux, die für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung stehen. Anschließend fasst er die Sitzungsvorlage nochmals zusammen und erläutert das bisherige Vorgehen. Die Angelegenheit war bereits mehrfach Gegenstand detaillierter Beratungen und verfahrensbegleitender Beschlussfassungen in den Kreisgremien. Nach einer Ortsbesichtigung der zuständigen Gremien im November 2015 wurde unter Beteiligung der Schulleitung sowie externer Planungs- und Ingenieurbüros die Entscheidungsgrundlage für die Kreisgremien vorbereitet. Im Folgenden wurden die Kreisgremien fortlaufend über den jeweils aktuellen Sachstand informiert. Nach der im Einvernehmen mit der Schule erfolgten Aktualisierung des Raumprogramms im Oktober 2018 wurde die Verwaltung in der Sitzung des Schulausschusses am 15.11.2018 beauftragt, die vorliegende Vergleichsberechnung Neubau der Schulanlage oder Generalinstandsetzung mit Umbau und Erweiterung der bestehenden Schulanlage zu aktualisieren und den Landkreisgremien zur Entscheidung vorzulegen sowie dabei auch die standortbezogenen Realisierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die Arbeitsgemeinschaft „Siewertsen Architekten und Ulm Ingenieurgesellschaft für Bauwesen (ARGE)“ wurde mit der Aktualisierung der Vergleichsberechnung Neubau der Schulanlage / Generalinstandsetzung mit Umbau und Erweiterung in Form einer vertieften Kostenschätzung beauftragt. Basis für die bautechnischen Untersuchungen, konzeptionellen Vorplanungen und Kostenberechnungen ist das von der Schulleitung erarbeitete und von der Regierung von Mittelfranken genehmigte Raumprogramm. Weitere Grundlagen sind die Gewährleistung von Barrierefreiheit und Energieeffizienz. Folgekosten wurden ebenfalls in die Vergleichsberechnung einbezogen. Die Prüfung der standortbezogenen Realisierungsmöglichkeiten für einen Neubau neben dem Bestand und für eine Generalinstandsetzung mit Umbau und Erweiterung im Bestand erfolgte gemäß Beschluss des Bauausschusses und des Schulausschusses vom 05.07.2017. Ein Neubau an gleicher Stelle sowie eine Änderung des Schulstandortes wurden gemäß diesem Beschluss nicht weiterverfolgt.

 

Im weiteren Verlauf spricht sich Landrat Tritthart aufgrund der schlagkräftigen Argumente für einen Neubau der Schulanlage aus. Er begründet dies im Wesentlichen mit dem Vergleich der Investitionskosten für den Neubau der Schulanlage mit Gesamtkosten in Höhe von 54,5 Mio. € und der Generalinstandsetzung mit Umbau und Erweiterung mit Gesamtkosten in Höhe von 52,5 Mio. €. Für einen Neubau der Schulanlage müsse der Landkreis zwar 2 Mio. € mehr aufwenden, für die Gesamtbeurteilung müssen jedoch auch die Ergebnisse der Folgekostenberechnung und damit die Aufwendungen für die laufenden Kosten betrachtet werden. Aufgrund der größeren Verkehrs- und Funktionsflächen errechnen sich bei der Variante Generalinstandsetzung mit Umbau und Erweiterung im Bereich der laufenden Kosten, insbesondere Heizung, Strom, Wasser, Versicherungen, gegenüber der Neubauvariante ca. 118.000 € (nicht indexiert) bzw. ca. 151.000 € (indexiert) Mehrkosten pro Jahr. Hochgerechnet auf 25 Jahre ergebe dies Mehrkosten in Höhe von rund 3 Mio. € (nicht indexiert) bzw. 3,8 Mio. € (indexiert). Zudem könne aufgrund der ursprünglichen Split-Level Bebauung im Bestandsgebäude ein Maß der Barrierefreiheit wie in einem Neubau nicht erreicht werden. Weiter erklärt er, für beide Maßnahmen könne der Landkreis mit einer Förderung des Freistaates Bayern nach Art. 10 FAG rechnen. Die Kosten einer Interimsunterbringung, die bei einer Generalinstandsetzung notwendig wäre, seien danach jedoch nicht förderfähig. Ergänzend verweist Landrat Tritthart auf die eindeutige Stellungnahme des Emil-von-Behring-Gymnasiums vom 29.04.2019, in der die gesamte Schulfamilie bestehend aus Schulleitung, Schulforum, Elternbeirat, Lehrerkonferenz, Personalrat, Schülermitverwaltung, Jahrgangsstufengespräche und Fachschaften, aus schulischer Sicht für einen Neubau plädiert.

 

Anschließend erläutert Kreisbaumeister Lux im Rahmen einer Präsentation detailliert die Ergebnisse der untersuchten Varianten, die Kosten, die Folgekosten und die Förderung nach Art. 10 FAG. Auch die bauliche Bestandssituation u. a. auch mit den Gebäuden der Ernst-Penzoldt-Mittelschule und des Zweckverbandes „Gemeinschaftsanlagen im Kreis- und Stadtschulzentrum Erlangen-Ost in Spardorf“ sowie die standortbezogenen Realisierungsmöglichkeiten auf der Freifläche westlich neben dem aktuellen Bestandsgebäude des Gymnasiums (Baufeld I) bzw. der Fläche des Sportplatzes mit Umgebung (Baufeld II) werden in der Präsentation dargestellt. Ergänzend informiert Kreisbaumeister Lux, bei einer Generalinstandsetzung sei die Interimsunterbringung voraussichtlich auf der Fläche des Sportplatzes angedacht.

 

Vor Eintritt in die Beratung weist Landrat Tritthart darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Neufestlegung des langfristig erforderlichen Raumbedarfs des Emil-von-Behring-Gymnasiums auch die Berechnung des Sporthallenbedarfs für das Schulzentrum angepasst wurde. Der Zweckverband „Gemeinschaftsanlagen im Kreis- und Stadtschulzentrum Erlangen-Ost in Spardorf“ strebe die Realisierung einer weiteren größtmöglichen Sporthalle an. Dies sei wichtig im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Flächen. Bei der Realisierung der weiteren Dreifachsporthalle handele es sich nicht um eine Angelegenheit des Kreistages, sondern des Zweckverbandes „Gemeinschaftsanlagen im Kreis- und Stadtschulzentrum Erlangen-Ost in Spardorf“. Die Kosten hierfür seien in den zuvor genannten Gesamtkosten nicht enthalten. Die Stadt Erlangen sei entsprechend informiert und über den Zweckverband eingebunden.

 

Aus dem Gremium wird fraktionsübergreifend deutlich gemacht, dass aufgrund der vorgebrachten Darlegungen, insbesondere der Kosten, Barrierefreiheit und Aussage der Schulfamilie, nur die Variante 1 – Neubau der Schulanlage westlich neben dem Bestand (Baufeld I) in Betracht komme. Nur bei einem Neubau können Barrierefreiheit und neue pädagogische Konzepte umgesetzt werden. Kreisrat Dr. Hacker betont, auf einen zukunftsorientierten Energiestandard müsse Wert gelegt werden und fordert ein Nullenergiehaus anzustreben. Dies sei bei einer baulichen Erneuerung wesentlich einfacher zu realisieren. Kreisrat Dr. Bräutigam regt an, bei einem Planungs- und Realisierungswettbewerb eine ökologische und klimafreundliche Bauweise als Kriterium festzulegen. Im weiteren Verlauf beantwortet Kreisbaumeister Lux Detailfragen aus dem Gremium. Anschließend erteilt Landrat Tritthart mit Zustimmung der Mitglieder des Schul- und Bauausschusses der Bürgermeisterin der Gemeinde Spardorf, Birgit Herbst, das Wort. Die Bürgermeisterin bedankt sich für die von Anfang an offene Einbindung in die Überlegungen. Die Schulanlage sei für die Gemeinde Spardorf wichtig und prägend, daher sichere sie dem Landkreis die volle Unterstützung der Gemeinde zu.

 

Aufgrund der übereinstimmenden Wortmeldungen schlägt Landrat Tritthart vor, Variante 2 – Generalinstandsetzung mit Umbau und Erweiterung aus dem Beschlussvorschlag zu streichen und nur über Variante 1 – Neubau der Schulanlage abzustimmen. Die Gremiumsmitglieder erklären sich damit einverstanden.


Der Bauausschuss des Landkreises Erlangen-Höchstadt empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

Variante 1 – Neubau der Schulanlage

 

1.    Der Landkreis strebt an, das Emil-von-Behring-Gymnasium in Spardorf mittels eines Neubaus westlich neben dem Bestand (Baufeld 1) baulich zu erneuern.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, das für die Realisierung weiter Erforderliche zu veranlassen, insbesondere eine Änderung der Bauleitplanung bei der Gemeinde Spardorf zu initiieren, die Grundstücksfragen mit dem Zweckverband „Gemeinschaftsanlagen im Kreis- und Stadtschulzentrum Erlangen-Ost“ zu klären, die Handhabung in der Frage der Bibliothek mit der Stadt Erlangen abzustimmen.