Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt ging den Mitgliedern des Kreisausschusses eine Vorlage zu.

 

Landrat Tritthart führt erläuternd aus, es handle sich um einen formalen Akt. Eine Kostenerstattung in Form einer Einmalzahlung müsse nur dann erfolgen, wenn eine staatliche Förderung anteilig oder vollständig ausfalle. Nach den bisherigen Erfahrungen der beiden Landkreise Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim und Erlangen - Höchstadt könne jedoch davon ausgegangen werden, dass aufgrund der frühzeitigen Anmeldung der Anzahl der Neufahrzeuge durch die Landkreise eine vollständige Förderung durch die Regierung von Mittelfranken erfolge.


Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Der Landkreis Erlangen-Höchstadt übernimmt, bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen, seinen Anteil der etwaigen nicht bzw. nicht vollständig ausgereichten, beantragten staatlichen Fördermittel zur Busförderung für die gemeinsamen VGN-Linie 127 in Form einer Einmal-Zahlung (Gesamtausfallwagnis Landkreis Erlangen-Höchstadt max. 53.700,- EUR).